Gesundheitspolitik

Kritik am Korruptions-Straftatbestand

BERLIN (jz) | Am geplanten Straf-tatbestand für Korruption im Gesundheitswesen muss dringend nachgebessert werden. Das konstatierten verschiedene Verbände, nachdem der leicht überarbeitete Gesetzentwurf des Bundesjustizministers vergangene Woche zur Stellungnahme verschickt wurde. Die Formulierungen im Gesetzentwurf seien zu ungenau, gewollte Kooperationsformen drohten kriminalisiert zu werden, so die Befürchtung. Es müssten eindeutige Regeln her, um für die notwendige Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit zu sorgen.

Der überarbeitete Entwurf sieht indes einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen vor, um die übergreifende Zusammenarbeit zu stärken. Bislang sei dies in freiwilliger Initiative organisiert worden, heißt es in der Begründung. Der aufgenommene gesetzliche Auftrag „verstetigt diesen Austauschprozess, um die Tätigkeit der genannten Stellen zu intensivieren und zu vereinheitlichen“. Damit die Erfahrungen aus der disziplinar-, berufs- und strafrechtlichen Verfolgung und Ahndung des Fehlverhaltens eingebracht werden können, sollen neben Kassenvertretern auch Vertreter der berufsständischen Kammern sowie der Staatsanwaltschaft beteiligt werden. Den Aufsichtsbehörden sind die jeweiligen Tagungsergebnisse zu übermitteln.

Darüber hinaus enthält der über­arbeitete Entwurf ein Strafantragsrecht für Kranken- und Pflegekassen, wie es der Bundesgesundheitsminister gefordert hatte. |

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