Gesundheitspolitik

Ja zu mehr Cannabis-Medizin

Mortler-Vorstoß trifft auf Zustimmung

BERLIN (ks/jz) | Der Vorstoß der Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CDU), Cannabis mehr schwerkranken Patienten als Arzneimittel zur Verfügung zu stellen, stößt auf viel Zuspruch. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte an, dass die rechtlichen Bedingungen hierfür in Kürze angepasst werden sollen.

„Wir wollen, dass schwer kranke Menschen, denen nur durch Medizinalhanf geholfen werden kann, gut versorgt werden“, sagte Gröhe. „Deshalb werden wir die rechtlichen Bedingungen, unter denen dies erfolgt, zeitnah anpassen.“ Dazu gehöre zum einen die Frage der Kostenerstattung durch die Krankenkassen in diesen medizinisch begründeten Fällen. Zum anderen gehe es aber auch um die Frage, wie Missbrauch wirksam verhindert werden kann.

Hilde Mattheis und Burkhard Blienert (beide SPD) begrüßten die in Aussicht gestellten, „längst überfälligen und von uns geforderten Änderungen“. Damit werde der Weg hin zu einer sachorientierten und ideologiefreien Debatte ermöglicht. Karl Lauterbach (SPD) sagte der Rhein-Neckar-Zeitung, für Patienten mit chronischen Schmerzen sollten Cannabisprodukte in jeder Apotheke zu haben sein.“ Cannabis für alle auf Rezept will er allerdings nicht: „Wir wollen die Apotheke nicht zum Coffeeshop machen. Es muss klar sein, in welcher Dosis Cannabis verabreicht wird. Die Produkte müssen zugelassen, sicher und verträglich sein, so wie jedes andere Medikament auch.“ Lauterbach sprach sich dafür aus, die ­Indikation des bereits auf dem Markt befindlichen Cannabis-Präparats Sativex® auszuweiten. „Das würde auch anderen Herstellern den Anreiz bieten, Konkurrenzprodukte auf den Markt zu bringen.“ Hier sieht er nicht den Bundestag gefragt, sondern den G-BA und die Krankenkassen.

Auch für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, wäre die Zulassung von cannabinoidhaltigen Arzneimitteln für weitere Indikationen „sinnvoll und wünschenswert“. Er schlug vor, eine Expertengruppe zu berufen, die Empfehlungen zur zulassungsüberschreitenden Anwendung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis erstellt.

Bei der ABDA will man keine ­inhaltliche Wertung vornehmen. Klar müsse aber sein, dass die Entscheidung, Cannabis als Arzneimittel einzusetzen, konsequent umzusetzen sei: Dieses also von Apotheken abgegeben und von den Kassen erstattet werden müsse. |

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