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Beitragssteigerungen intern umgehen

Wie Sie auf Prämienerhöhungen in der PKV reagieren können

bü | Die Beiträge für 2016 in den privaten Krankenversicherungen (PKV) werden steigen. Meist geschieht das direkt zu Jahresbeginn. Doch Sie können entsprechende Erhöhungen durch geschicktes Agieren abmildern.

Das Problem bei einer Erhöhung des Beitrages einer privaten Krankenversicherung ist, dass Kunden mit Durchschnittswerten (je nach Statistik oder Erhebung bewegt sich das zwischen 3% und 5% jährlich) wenig bis nichts anfangen können. Denn viele privatversicherte Beamte zahlen im Beihilfetarif geringe Beiträge. Und das lässt die Erhöhung über den gesamten Versicherungsbestand hinweg im Schnitt kleiner aussehen. Es gilt also: Es kommt auf die einzelne Police an ...

Die Privatversicherten werden über die Anpassung von ihrem Anbieter informiert. Allerdings sind die privaten Versicherungsgesellschaften – anders als gesetzliche Krankenkassen – bei überdurchschnittlichen Steigerungen nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, dass es auch „andere schöne Töchter“ gibt. Das Internet-Verbraucherportal „1A Internet“ hat die geplanten Anpassungen für 2016 – nach Anbieter sortiert – aufgelistet unter www.private-krankenversicherung.org/beitragsanpassung.

Gründe für die ­Preiserhöhungen

Die Anbieter kämpfen mit niedrigen Zinsen. Übersteigen die Gesundheitskosten oder die Lebenserwartung eine bestimmte Schwelle, passen die Versicherer die Beiträge an. Das aktuelle Problem: Entschließt sich ein Krankenversicherer zu einer Beitragser­höhung, so muss er auch die Zinsaussichten für die kommenden Jahre anpassen – und die werden im Moment eher schlechter als besser. Und dadurch kann die Steigerung noch höher ausfallen als eigentlich geplant.

Während die Leistungen der PKV auf der einen Seite langfristig garantiert sind, gilt das für die Beiträge auf der anderen Seite nicht. Die Beitragsanpassungen gehen auf Veränderungen zurück, die die Versicherer bei Vertragsunterzeichnung nicht oder nur schwer vorhersehen konnten. Dazu zählen insbesondere eine höhere Lebenserwartung oder die höhere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Die Rechtsgrundlagen ­dafür sind das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die Kalkulationsverordnung (KalV).

Neben Preis, Leistungen und Service ist auch die Beitragsentwicklung des Versicherers ein wich­tiger Faktor bei der Wahl der „richtigen“ Krankenversicherung. Konnte ein Anbieter seine Prämien längere Zeit konstant halten, so ist das zwar keine Garantie ­dafür, dass das so bleibt – jedoch ein Indiz. Informationen zur Beitragsstabilität erhalten Versicherte durch Testberichte oder Ratings. Zudem geben Beitragsrechner und Tarifvergleiche im Internet Hinweise.

Wechsel der Gesellschaft gut überlegen

Bei einer Beitragssteigerung hat der Kunde von der Bekanntgabe der Anpassung an ein Sonder­kündigungsrecht. Das erlaubt es, noch vor Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Beitrags­änderung.

Sollte die Änderungsmitteilung weniger als zwei Monate vor dem Termin der Beitragsänderung ­eingetrudelt sein, so kommt der Kunde dennoch „mit Wirkung für den Zeitpunkt“ aus dem Vertrag heraus, „zu dem die Prämiener­höhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll“.

Ein Wechsel der Gesellschaft ­sollte allerdings gut überlegt ­wer-den, da große Teile der Altersrückstellungen nicht auf die neue Gesellschaft übertragen werden. Diese richten sich nach dem Umfang des Basistarifs. Insbesondere für ältere Versicherte ist ein Wechsel unattraktiv. Sinnvoller ist meist ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft. Diese Möglichkeit ist ­gesetzlich verbrieft.

Vorsicht bei alten Bisex-Tarifen: Ein Wechsel in einen Unisex-Tarif lässt die (günstigen) geschlechtsabhängigen Konditi­onen entfallen.

Basistarif als preisgünstigere Alternative

Kann oder will sich jemand die Beiträge zu seiner privaten Kran-kenversicherung nicht mehr leisten, so darf er jeweils zum Monatsende innerhalb seiner Gesellschaft in einen günstigeren Tarif wechseln. Dabei sind die einzelnen Versicherer zur Beratung verpflichtet. Wer sich den Wechsel alleine nicht zutraut, der sollte sich an eine Verbraucherzentrale, einen Makler oder einen Berater wenden. Dabei ist zu bedenken, dass dafür eine Provision fällig wird. Meistens wird diese aber durch die künftige Einsparung ­locker aufgefangen.

Kosten können auch gesenkt werden, indem der Selbstbehalt erhöht oder Leistungen abgespeckt werden. Aber Achtung: Wird eine medizinische Leistung in großem Umfang notwendig, so sind auch die Kosten in einem solchen Ernstfall verstärkt selbst zu ­tragen. Der letzte Schritt kann der Wechsel in den Basistarif sein, der (im Großen und Ganzen) dem Niveau einer gesetzlichen Krankenkasse entspricht – was im Übrigen kein Makel sein muss. |

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