Gesundheitspolitik

Kein Arbeitsunfall

Kittelverbrennung ist Privatsache

BERLIN (ks) | Die meisten Apotheker erinnern sich gerne an die Kittelverbrennung am Studien­ende. Anders dürfte dies bei den Jenaer Pharmaziestudenten sein, die sich dabei verletzten. Jetzt entschied das Thüringer Landessozialgericht, dass die ­gesetzliche Unfallversicherung hierfür nicht aufkommen muss.

Die Feier der Studenten des sechsten Fachsemesters im Juni 2012 ging nicht gut aus: 13 von ihnen verletzten sich – teilweise sogar schwer –, weil es bei der Kittelverbrennung zu einer Verpuffung kam. Grundsätzlich sind Studenten während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert. Doch die Unfallkasse zahlt nur dann, wenn die unfallbringende Verrichtung im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule geschieht. Darüber hinaus bestehe der Versicherungsschutz nicht, erklärt das Gericht in einer Pressemitteilung.

Die Kittel-Verbrennung der Jenaer Pharmaziestudenten sei von diesen eigenständig organisiert worden, führt das Gericht weiter aus. Die Uni habe hierauf nicht in rechtserheblicher Weise Einfluss genommen. Eine gewisse organisatorische Hilfestellung durch das Zur-Verfügung-stellen von Tischen und Bänken, reiche noch nicht für eine Mitverantwortung aus. (Landessozialgericht Erfurt, Aktenzeichen: L 1 U 1264/14). |

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