Gesundheitspolitik

Keine E-Shishas für Kinder

Kabinett beschließt mehr Jugendschutz

BERLIN (ks) | Das Bundeskabinett hat letzte Woche den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die für Tabakwaren geltenden Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt werden. Zudem wird klargestellt, dass die Abgabeverbote an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.

Die nur vermeintlich harmlose Alternative zur Zigarette

Während Jugendliche immer seltener zu Zigaretten greifen, wird die elektrische Variante derzeit immer beliebter. Nach einer aktuellen Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat in der Altersgruppe der zwölf- bis 17-Jährigen bereits jeder Fünfte schon einmal eine E-Shisha probiert und jeder Siebte eine E-Zigarette.

Für die Familienministerin ein Alarmsignal: „E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugend­lichen!“, sagt Schwesig. Sie will mit den neuen Regelungen Bewusstsein dafür schaffen, dass der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas nicht harmlos ist. „Wir wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift“.

Die in den E-Zigaretten und E-Shishas verdampften Liquids enthalten Aromastoffe, die offenbar nicht zuletzt Kindern und Jugendlichen schmecken: Die Bandbreite der Aromen reicht von Apfel bis Zimt. Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Ungefährlich sind E-Zigaretten und E-Shishas jedoch nicht, betont das Familienministerium. Selbst ohne Nikotin. Dies zeigten Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums.

Der Gesetzentwurf ist mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, eng abgestimmt. Sie verspricht: Das Gesetzgebungsverfahren soll nun schnell abgeschlossen werden und die neuen Regeln frühestmöglich in 2016 in Kraft treten. |

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