Wirtschaft

Höhere Sozialabgaben

Beitragsbemessungsgrenze und Zusatzbeiträge steigen

cha | Auf gut verdienende Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber und Selbstständige kommen ab 1. Janu­ar höhere Sozialabgaben zu, da die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden. Zudem müssen GKV-Versicherte mit einem Anstieg des Zusatzbeitrags rechnen.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, steigt die Beitrags­bemessungsgrenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 4125 Euro auf 4237,50 Euro im Monat. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze im Westen von 6050 auf 6200 Euro ­angehoben, im Osten von 5200 auf 5400 Euro. Von der geplanten Anhebung sind nur Einkommen betroffen, die über den bisherigen Grenzbeträgen liegen.

Darüber hinaus wird der durchschnittliche GKV-Beitrag im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,2%-Punkte auf 15,7% erhöht. Da der Arbeitgeberanteil bei 7,3% festgeschrieben ist, steigt dadurch der vom Arbeitnehmer allein zu tragende Zusatzbeitrag von 0,9% auf 1,1%. Analog gilt dieser Anstieg auch für gesetzlich versicherte Selbstständige. Dabei handelt es sich aber um einen durchschnittlichen Wert, von dem die einzelnen Versicherungen je nach Finanz­lage abweichen können. |

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