Gesundheitspolitik

Fragwürdige Stimmen

BERLIN (wes/lk) | Beim Apotheker­tag in Düsseldorf kam es bei einer Abstimmung zu Unregelmäßigkeiten, ein Nicht-Delegierter stimmte mit ab. Nun überlegt die ABDA, wie sie künftig „mehr Sicherheit“ in die Abstimmung bekommen kann.

Es war eine denkbar knappe Abstimmung: Mit nur drei Stimmen Mehrheit lehnte die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker am 3. Oktober einen Antrag aus Hessen ab, nach dem der Be­arbeitungsstand der vom Apo­thekertag in einen Ausschuss ver­wiesenen Anträge im Internet dokumentiert werden sollte.

Ausgerechnet bei dieser Abstimmung ist es zu Unregelmäßig­keiten gekommen. Ein Augen­zeuge berichtet, dass der Haupt­geschäftsführer der Bayerischen Landesapothekerkammer, Helmut Stapf, bei dieser Abstimmung ­gegen den Antrag gestimmt hat – mit drei Stimmkarten.

Das Pikante daran: Stapf war kein Delegierter, er ist nicht einmal Apotheker, sondern Jurist. Die ­ABDA-Satzung ist hier eindeutig: Stimmübertragungen sind nur auf andere Delegierte desselben Kammerbezirks möglich – und auch nach Stimmübertragung darf jeder Delegierte nur zwei Stimmen vertreten. Gegenüber der AZ hat Stapf den Vorgang bestätigt. Ein Delegierter, der vor Ende der Veranstaltung abreisen musste, habe ihn gebeten für ihn abzustimmen. Unrechtsbewusstsein zeigte Stapf nicht. Wenn er darum gebeten werde, einen Kollegen zu vertreten, dann mache er das. Und überhaupt hätte es doch am Ausgang der Abstimmung nichts geändert.

Das stimmt. Denn ein Antrag benötigt laut der Geschäftsordnung der Hauptversammlung die „Mehrheit der abgegebenen Stimmen“. Ohne die Stimmen Stapfs wäre die Abstimmung 149 zu 149 ausgegangen, der Antrag hätte also immer noch keine Mehrheit gehabt. Und auch wenn die drei Stimmen für ungültig erklärt worden wären, hätte sich das ­Ergebnis nicht geändert. Denn „ungültige Stimmen zählen bei der Zahl der abgegebenen Stimmen nicht mit“.

ABDA will künftig genauer hinschauen

Nach Rücksprache mit Stapf bestätigte auch die ABDA den Sachverhalt der fehlerhaften Abstimmung. Auch sie verwies darauf, dass dessen Verhalten zu keiner Änderung des Abstimmungsergebnisses geführt habe. Die Stimmauszähler würden pro abstimmende Person maximal nur zwei Stimmkarten zählen. Daher seien „definitiv“ nur zwei Stimmen und nicht drei Stimmen gewertet worden, so ein ABDA-Sprecher. Man werde aber künftig mehr und deutlichere Hinweise zu den Abstimmungsregeln geben und im Vorfeld die Vorsitzenden der Verbände und Präsidenten der Kammer dafür „sensibilisieren“, so der Sprecher zur AZ.

Ein „G’schmäckle“ bleibt trotzdem – zumal von der Versammlungsleitung des DAT ansonsten penibel darauf geachtet wurde, dass beispielsweise als Pressevertreter angemeldete Apotheker nicht bei den Delegierten ihres Kammerbezirks sitzen. Das diene der Übersichtlichkeit … |


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