Recht

Aktuelle Urteile

Wer im Dunkeln joggt, sollte aufpassen

| Wer im Herbst bei Dunkelheit joggt, sollte besonders aufmerksam darauf achten, ob sich (wie hier) auf dem Bürgersteig Vertiefungen befinden, die schmerzhafte Folgen haben können. Denn führt ein Tritt in eine solche (hier 2,5 cm tiefe) Kuhle zu einer Fußverletzung, so muss dafür die Kommune nicht unbedingt geradestehen. War nämlich zu erkennen, dass der Bürgersteig in diesem Bereich komplett neu verlegt worden war, und ist das Areal – wenn auch nicht taghell – beleuchtet, so hätte ein aufmerksamer Läufer die Vertiefung erkennen können.

(Saarländisches OLG, 1 U 31/15)

Wenn der Arbeitnehmer gewinnt – aber nicht mehr will

| Gewinnt ein Arbeitnehmer einen Kündigungsschutzprozess gegen seine Firma, möchte aber trotzdem nicht mehr dort arbeiten, so hat das Arbeitsgericht „das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen“. Grund für den Wunsch des Mitarbeiters, nicht mehr in den Betrieb zurückzukehren, kann zum Beispiel sein, dass in dem Unternehmen „ein rüder Führungsstil“ herrscht sowie dass er befürchtet, bei Rückkehr in den Betrieb vom Arbeitgeber oder von Kollegen unkorrekt behandelt zu werden.

(ArG Berlin, 28 Ca 6964/15)

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