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Vom Himmel hoch ...

Deutsche und Schweizer Post testen Arzneimittel-Lieferungen mit unbemannten Flugsystemen

Es war ein wirklicher Marketing-Knaller, als der Versandhändler Amazon im Dezember 2013 ankündigte, er wolle in ­Zukunft seine Pakete mit einer Lastendrohne ausliefern. Der Paketdienst der Deutschen Post (DHL) reagierte prompt und machte wenig später in Bonn ­einen öffentlichkeitswirksamen Testflug. Für Apotheker Erich Hrdina von der Seehund-Apotheke auf der Nordseeinsel Juist begann das Neuland im Oktober vergangenen Jahres: Als erste Apotheke in Deutschland wurde er mit Medikamenten durch eine sogenannte Paketdrohne beliefert.

Diese unbemannten Flugsysteme sorgen derzeit für Wirbel: in der Logistikbranche, bei Apothekern, aber auch bei den Behörden der Flugsicherung. Paketdienste wie etwa die Deutsche und die Schweizer Post prüfen die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen, die Zulieferung von Medikamenten in abgelegene Regionen spielt dabei eine Hauptrolle. Der rasante Anstieg der Zahl der im privaten und im kommerziellen Bereich eingesetzten Multicopter führt zu der Forderung nach einheitlichen Nutzungsvorschriften in Europa.

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Gebrauch ist erlaubnispflichtig

Bei Drohnen macht der Gesetzgeber in Deutschland eine Unterscheidung zwischen Flugmodellen im privaten Hobbybereich und der kommerziellen Nutzung, dort gelten die Regelungen für unbemannte Luftfahrtsysteme. Dazu gehört, dass rund um Flughäfen in einer Sicherheitszone von 1,5 Kilometern für Drohnen ein Aufstiegsverbot herrscht, dass eine bestimmte – regional unterschiedliche – Flughöhe nicht überschritten werden darf und dass das Fluggerät in Sichtweite des Steuerers bleiben muss. Zudem ist der Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme erlaubnispflichtig. Die zunehmende Zahl an Firmen, die mithilfe von Drohnen Inspektionen an Werksanlagen, Brücken oder Windrädern durchführen, die Film- und Fotoaufnahmen aus der Luft machen oder Gebäude vermessen, benötigen eine Aufstiegsgenehmigung.

Umso bemerkenswerter waren die Ausnahmegenehmigungen, die der Paketdienst der Deutschen Post DHL für seinen Pilotversuch bekam. Der DHL-Paketkopter flog vollautomatisch und ohne Sichtkontakt durch einen Piloten die Strecke von zwölf Kilometern zwischen der Stadt Norden auf dem Festland und der Inselgemeinde Juist. Allerdings wurde das Fluggerät aus Sicherheitsgründen von einer Bodenstation aus ständig überwacht. Bevor das zusammen mit dem Institut für Flugdynamik der Technischen Hochschule Aachen und dem Drohnenhersteller Microdrones durchgeführte Forschungsprojekt starten konnte, mussten die Verkehrsministerien des Landes Niedersachsen und des Bundes, die Deutsche Flugsicherung, die Nationalparkverwaltung Wattenmeer und die Stadt Norden sowie die Inselgemeinde ihre Zustimmung geben. Die Hauptauf­gabe der Drohne: Arzneimittel auch dann auf die Insel zu bringen, wenn keine alternative Infrastruktur per Flugzeug oder Schiff zur Verfügung steht. Die Tests werden jetzt ausgewertet.

Feldversuch im Berner ­Seenland

Die Auslieferung von dringend benötigten Medikamenten steht auch an vorderster Stelle bei der Erprobung von Paketdrohnen durch die Schweizer Post. „Wir prüfen den Transport von Arzneimitteln in ­abgelegene Häuser oder in Siedlungen, die etwa durch einen Erdrutsch nicht mehr zugänglich sind“, sagt Postsprecher Bernhard Bürkli. So könnten auch von der Außenwelt abgeschnittene Personen, die zum Beispiel auf Blutdruckmedikamente angewiesen sind, versorgt werden. In Zusammenarbeit mit Swiss World Cargo hat die Schweizer Post diesen Sommer einen Feldversuch im Berner Seenland gestartet, dabei handelt es sich um ein eher flaches Gelände. Durchgeführt wurden die Testflüge mit einer Paketdrohne der kalifornischen Firma Matternet, die Lasten von einem bis 20 Kilo tragen kann. Die Firma hat bereits Tests in Ländern mit wenig entwickelter Infrastruktur wie Bhutan und Haiti durchgeführt. Dieter Bambauer, Chef der Schweizer PostLogistics, sieht drei Anwendungsbereiche für Paketdrohnen: Sie könnten Randregionen beliefern, Menschen in Notsituationen erreichen und dringende Spezialsendungen wie Laborproben erledigen. Bambauer: „Wir starten die Lieferungen im medizinischen Feld.“ Im Herbst sollen jetzt Testflüge in den Bergen des Berner Oberlandes beginnen.

Laborproben mithilfe von Paketdrohnen zu befördern, ist auch die Vision von Dennis Göbel, Geschäftsführer der Frankfurter Agaplesion Diakonie Kliniken. Das Schwerpunktkrankenhaus ist auf drei Betriebsstätten aufgeteilt und diese werden von einer zentral gelegenen Blutbank mit Blutprodukten versorgt. Dabei lassen sich trotz aller Vorhaltung Notfalltransporte nicht völlig vermeiden, an die 50 bis 70 Mal pro Jahr kommt es zu Notfall-Einsatzfahrten. Oft, wenn die Straßen durch Berufsverkehr überlastet sind. Für diese Fälle sieht Geschäftsführer Göbel in Zukunft den Einsatz von Paketdrohnen: Wenn Blutprodukte „nur über wenige Kilometer transportiert werden müssen, braucht der Kurier im dichten Verkehr viel Zeit, während die Drohne in direkter Luftlinie wesentlich schneller ankommt“.

Im Gegensatz zu solch optimistischen Einschätzungen kommen Experten aber zu eher durchwachsenen Urteilen über den zukünftigen Einsatz der neuen Technik im Logistikbereich. So hält Ingmar Böckmann vom Bundesverband ­E-Commerce den flächendeckenden Einsatz von Paketdrohnen, wie etwa von Amazon anvisiert, aus verkehrsrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen für „eher unrealistisch“. Böckmann: „Ich kann mir eine Nutzung von Drohnen in kleinen, eingeschränkten Bereichen vorstellen, etwa auf abgelegenen Inseln. Alles andere sehe ich nicht.“

Für Mitbewerber in der Logistikbranche wie den Paketdienst Hermes stellt sich die Lage anders als für die Post dar. Das Thema „Drohne“ werde in Deutschland derzeit nicht verfolgt, so Unternehmenssprecher Martin Frommhold: „Sicherlich eignet sich diese für die Point2Point Belieferung entlegener Inseln, zum Beispiel mit Medikamenten oder ähnlich leichten Produkten. Doch angesichts der aktuellen Gesetzgebung in Deutschland sowie im Hinblick auf die zur Verfügung stehende Technik, deren Kapazitäten ja sehr begrenzt sind, können wir uns nicht vorstellen, dass eine flächendeckende Zustellung auf der letzten Meile hierzulande in absehbarer Zeit per Drohne erfolgen kann.“

Auch Prof. Andreas Fischer, Leiter des Instituts für unbemannte Systeme an der Northern Business School in Hamburg, sieht das ­Problem, den Spagat zwischen technischen Möglichkeiten und recht­lichen Rahmenbedingungen zu meistern. Für ihn ist zwar klar, dass die Anwendung von Drohnen „ein absoluter Zukunftsmarkt“ sein wird. Doch ein effizienter ­Einsatz im Logistikbereich sei mit Anforderungen wie Flug in Sichtweite nicht möglich. So ist wahrscheinlich, dass Arzneimittellieferungen aus dem Himmel nur für einen sehr begrenzten Bereich oder in Notfällen eine realistische Option sind. |

Dr. Rudolf Stumberger

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