Gesundheitspolitik

EurimSmiles – ein streitbares Konzept

Bonus-Programm für Apotheken läuft wieder – jedenfalls vorläufig

BERLIN (ks) | Das Bonusprogramm „EurimSmiles® Plus“ des Arzneimittelimporteurs EurimPharm läuft nach einer juristischen Zwangspause wieder. Die zunächst vom Landgericht Hamburg auf Antrag des Wettbewerbsverbandes Integritas erlassene einstweilige Verfügung ist aufgehoben. Allerdings dürfte das letzte Wort in diesem Prozess noch nicht gesprochen sein.

Im Juni hatte das Landgericht Hamburg seine einstweiligen Verfügungen erlassen – neben EurimPharm hatte Integritas, ein „Verband für lautere Heilmittelwerbung“, auch kohlpharma und dessen Bonusprogramm mit einer einstweiligen Verfügung ange­griffen.

EurimPharm hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg eingelegt. Nicht zuletzt sah man die für die einstweilige Verfügung nötige Dringlichkeit nicht gegeben. Schließlich läuft das Bonusprogramm schon seit mehr als zehn Jahren. Integritas will hingegen erst vor Kurzem von ihm erfahren haben. Nach dem von EurimPharm eingelegten Rechtsmittel verwies das Ham­burger Gericht das Verfahren ans Landgericht Traunstein, da es sich selbst nicht für zuständig hielt.

Ende August kam es dann zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Traunstein. Wie ­Dieter Prichner, Bereichsleiter Marketing & Vertrieb bei EurimPharm, erklärte, hat das Gericht klargestellt, dass die Dringlichkeit nicht gegeben sei. Daraufhin nahm Integritas den Antrag zurück – und das Eilverfahren ging zugunsten von EurimPharm zu Ende. Das Bonus-Programm darf damit fortgesetzt werden. Laut Pirchner hat das Gericht sich ­dennoch kurz inhaltlich geäußert: Über die Frage der Zulässigkeit des EurimSmiles-Konzepts könne „trefflich gestritten werden“.

Integritas gibt daher auch nicht auf und will weiter prozessieren. Der Verein kann nun das Haupt­sacheverfahren anstrengen. |

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