Wirtschaft

TK verlängert Friedenspflicht

Arztstempel-Retax: Erste Kasse verlängert Moratorium

STUTTGART (wes) | Die Techniker Krankenkasse (TK) wird bis zum 31. März 2016 keine Rezepte retaxieren, nur weil Vorname oder Telefonnummer des verschreibenden Arztes fehlen. Das gab die Kasse am 27. August bekannt.

Wenn die seit 1. Juli 2015 von der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) verlangten Angaben fehlen, kann der Apotheker ein Rezept nach Ansicht der TK nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen – eigentlich. Aber: „Wir sehen uns nicht als Aufsichtsbehörde zur Kontrolle der Arbeit zwischen Arzt und Apotheker“, zitiert die Mitteilung der Kasse den Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der TK, Tim Steimle. Retaxierungen seien nicht zur Sanktionierung kleiner Formfehlern gedacht, sondern sollten die Umsetzung der Rabattverträge sicherstellen. Deswegen verzichte die TK seit 1. Juli auf eine Retaxierung wegen unvollständiger Arztstempel. Diese Friedenspflicht wird nun bis Ende März 2016 verlängert.

DAV-Chef Fritz Becker nannte die Verlängerung „vernünftig“. Retaxierungen bei unbedeutenden Formfehlern dürften die Versorgung der Patienten nicht gefährden. Die Angabe des Vornamens und der Telefonnummer solle die Arbeit der Apotheke einfacher machen – und nicht schwieriger. |

Das könnte Sie auch interessieren

Verhandlungen einvernehmlich abgebrochen – DAV ruft Schiedsstelle an

Retax-Gespräche gescheitert

AMVV-Änderung: Weitere Kassen verzichten auf Retax

Friedenspflicht zieht Kreise

Welches Ausmaß haben Retaxationen wirklich? Kassen halten sich bedeckt

Kassen ohne Retax-Statistik

Ergebnisse einer Umfrage von Apothekerverbänden zum Umgang mit Formfehlern

Noch keine Lösung, aber es wird besser

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.