Gesundheitspolitik

Kommentar: Katastrophaler Einblick

Kommentar von Benjamin Wessinger

So viel Aufmerksamkeit dürfte der ABDA-Newsletter „Einblick“ bisher selten bekommen haben. Versucht doch gleich der erste Artikel der aktuellen Ausgabe zu erklären, warum die ABDA „die Forderung nach einem höheren Fixum momentan nicht erhebt.“ (s. den ­Bericht „ABDA verzichtet auf höheres Fixum“)

Noch erstaunlicher als dieser Forderungsverzicht – von dem selbst DAV-Chef Becker ehrlich überrascht schien – sind nur die dafür angeführten Begründungen:

So behauptet der Artikel, Honorare zu verhandeln sei „keine ganz einfache Sache“, denn eine Änderung der AMPreisV bedürfe der Zustimmung der Länder. Das ist richtig, nur die Anpassung des Festzuschlags auf Arzneimittel ist davon nach § 78 des AMG explizit ausgenommen.

Auch die Aussage, Großkoalitionäre mieden zustimmungspflichtige Gesetze „wie der Teufel das Weihwasser“, verwundert. Für gewöhnlich haben es „kleine“ Koalitionen deutlich schwerer, die Zustimmung des Bundesrats zu erhalten.

Und warum ausgerechnet eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof über die Gültigkeit der AMPreisV für ausländische Versender eine „günstige Konstellation“ sein soll, weiß wohl nur der nicht namentlich genannte Autor.

Wie auch immer dieser Artikel zustande gekommen sein mag – und ob er nun das Eingeständnis ist, dass man in dieser Legislatur nicht mehr mit einer Honorarerhöhung rechnet, oder der missglückte Versuch, das Abrücken von einer automatischen Honorar-Dynamisierung zu erklären: Dem Ziel einer baldigen substanziellen Honorarerhöhung dürfte er einen gewaltigen Bärendienst erwiesen haben.

Dr. Benjamin Wessinger


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