Gesundheitspolitik

Mindestlohn: Auch Gehe will Zuschlag

BERLIN (lk) | Nach Phoenix bitten nun die nächsten Arzneimittelgroßhändler die Apotheker für die Kosten des Mindestlohngesetzes zur Kasse: Gehe erhebt ab dem 1. September einen sogenannten „Belieferungsbeitrag“ in Höhe von 1,36 Euro pro Tour. Und Alliance Healthcare fordert ebenfalls ab 1. September 1,35 Euro.

Kostensteigerungen intern nicht mehr zu kompensieren

Auf AZ-Anfrage erklärte Gehe: „Das seit dem 1. Januar 2015 geltende Mindestlohngesetz (MiloG) generiert erhebliche Transportkostensteigerungen, die nicht mehr aus der gesetzlichen Leistungsvergütung des pharmazeutischen Großhandels abgedeckt oder durch interne Maßnahmen kompensierbar sind. Um unseren Kunden auch weiterhin den gewohnten Gehe-Belieferungsservice anzubieten, sind wir gezwungen, ab 1. September 2015 einen Belieferungsbeitrag pro in Anspruch genommener Belieferungstour in Höhe von 1,36 Euro zu erheben. Alle derzeit mit unseren Kunden vereinbarten sonstigen Bezugskonditionen bleiben dagegen unverändert“.

Alliance Healthcare: Rest­kosten gemeinsam tragen

Alliance Healthcare begründete seinen Schritt, ab dem 1. September 2015 eine zusätzliche Gebühr von 1,35 je Anlieferung zu berechnen ähnlich: „Nur so können wir unsere Leistungsfähigkeit erhalten und die Apotheken weiterhin konsequent in ihrem Versorgungsauftrag unterstützen.“ Der Alliance Healthcare Deutschland AG sei es zwar gelungen, einen Teil der Kosten durch die Optimierung interner Prozesse zu kompensieren. Der Rest müsse nun aber von allen, die von einer schnellen und zuverlässigen Arzneimittellieferung profitieren, gemeinsam getragen werden. Man stehe „unter großem wirtschaftlichen Druck“.

Phoenix machte den Anfang

Das MiLoG verursacht dem gesamten Arzneimittelgroßhandel nach Schätzungen Mehrkosten in Höhe von 30 bis 40 Millionen Euro. Andere Großhändler hatten daher schon früher reagiert. Phoenix trat bereits im Mai an seine Kunden heran: Als Familienunternehmen begrüße man das MiLoG „ausdrücklich“, da man sich der Verantwortung für seine Mitarbeiter bewusst sei, schrieb Phoenix. Man habe versucht, die zusätzliche Belastung durch interne Maßnahmen aufzufangen. Nach fünf Monaten müsse man aber feststellen, dass eine Kompensation nicht „vollumfänglich“ möglich sei. „Da Sie unsere Belieferungslogistik als wichtigen Teil unserer Kernleitung nutzen, müssen wir Sie an dieser gesetz­lichen Mehrbelastung beteiligen“, hieß es, und Phoenix forderte eine „Mindestlohnbeteiligung“ in Höhe von 1,38 Euro.

Allerdings scheint die Höhe des Zuschlags verhandelbar zu sein. Ein Apotheker berichtete DAZ.online, dass es ihm gelungen sei, diesen Zuschlag im direkten Kontakt mit einem Phoenix-Vertreter auf nur noch 0,50 Euro pro Tour gedrückt zu haben. |

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