Gesundheitspolitik

TTIP-Reservierungen

EU präsentiert deutsche Apothekenregelungen

BERLIN (jz) | Bei der letzten Verhandlungsrunde für ein trans­atlantisches Freihandelsabkommen zwischen EU und USA wurde es etwas konkreter: Die EU-Seite präsentierte der US-Seite spezifische Verpflichtungen und Reservierungen für Regelungen im Dienstleistungsbereich, die in der EU oder einzelnen Mitgliedstaaten gelten bzw. künftig gelten werden sowie Marktzugangsvorgaben – auch im Hinblick auf das Apothekenwesen.

„Das Dokument enthält das über­arbeitete Angebot der Europäischen Union im Rahmen der TTIP-Verhandlungen“, heißt es in den Erläuterungen zu Beginn des Dokuments „Transatlantic Trade and ­Investment Partnership – Services and Investment Offer of the European Union“, das am 31. Juli veröffentlicht wurde. Es ist ein Anhang zum neuerlichen Vorschlag der EU für den Bereich Dienstleistungen, Investitionen und E-Commerce und wurde der US-Seite von der Europäischen Union bei der letzten, der zwölften Verhandlungsrunde vom 12. bis 17. Juli vorgelegt.

Reservierung für pharmazeutischen Einzelhandel

Im Abschnitt „Reservation No. 6 Business Services – Professional services (health related professions)“ des Annex I finden sich Regelungen für Gesundheitsberufe. Dabei werden auch die bestehenden deutschen Regelungen für den „pharmazeutischen Einzelhandel“ beschrieben: In Deutschland sei es nur natürlichen Personen erlaubt, Pharmazeutika und „specific medical goods“ abzugeben, heißt es dort. Dafür sei eine Apothekenbetriebserlaubnis nötig. Bürger anderer Länder oder Personen ohne deutsches pharmazeutisches Examen dürften nur Apotheken übernehmen, die bereits seit drei Jahren bestehen. Apotheker könnten maximal eine Apotheke und bis zu drei Filialen betreiben.

Zu ärztlichen Dienstleistungen wird unter anderem ausgeführt, Ärzte müssten sich bei den Landesverbänden der GKV registrieren, wenn sie gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchten. Diese Registrierung könne mengenmäßig beschränkt werden, abhängig von der regionalen Verteilung. Medizinische und zahnärztliche sowie Dienstleistungen von Hebammen dürften nur natürliche Personen anbieten. Telemedizin dürfe nur angeboten werden im Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Behandlung, bei der ein Arzt physisch anwesend war. Nun kommt es darauf an, wie in den weiteren Verhandlungsrunden mit diesen „reservations“ umgegangen werden wird. |

Das könnte Sie auch interessieren

Erste Anmerkungen zum Handels- und Kooperationsabkommen zwischen EU und Großbritannien

Welche Folgen könnte der Brexit-Vertrag für den Arzneimittelsektor haben?

Europäischer Rechtsrahmen und Binnenmarkt für Arzneimittel

Wie die EU „tickt“

Wozu Normen für das Gesundheitswesen? – Eine Analyse von Thomas Müller-Bohn

Bedrohung für die Selbstverwaltung

Welche Auswirkungen drohen dem Gesundheitswesen?

VdPP gegen TTIP

Welche Auswirkungen könnte TTIP auf unser Gesundheitssystem haben?

Der Geheimvertrag

Neufassung des Perspektivpapiers 2030

Apotheke soll zum Drehkreuz im Gesundheitswesen werden

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.