Management

Finanzen im Blick behalten

Interview mit Apotheker Ralf Oberbauer

Der Apotheker Ralf Oberbauer arbeitet als Vertretungsapprobierter und berät Kollegen, die ihre Apotheke schließen möchten, auch aus eigener Erfahrung.
Foto: privat

Ralf Oberbauer

AZ: Welches sind die häufigsten Fehler bei der Abwicklung einer Apothekenschließung und was ist am schwierigsten?

Ralf Oberbauer: Die Kündigungsfristen der Verträge für Miete, Pacht, für die Software und vor ­allem für die Mitarbeiter sind oft sehr lang, dadurch muss die Planung umgestellt werden.

Außerdem ist es im zwischenmenschlichen Bereich nicht einfach, sowohl was die Mitarbeiter angeht als auch das eigene Erleben. Manchmal geht es um das ­Lebenswerk, was nun aufgegeben wird und das muss verinnerlicht und verarbeitet werden.

AZ: Wie lange dauert das Ganze vom Entschluss des Apothekers bis zum Ende der Nacharbeiten?

Oberbauer: Wenn es schnell geht, zum Beispiel bei einem Sterbefall, mindestens zwei bis drei Monate. Normalerweise, wenn man alles in geordneten Bahnen und mit möglichst wenig Verlust abschließen möchte, sind es mehrere Jahre.

AZ: Was ist hilfreich, welche Tipps geben Sie Apothekern, die schließen möchten?“

Oberbauer: Wenn die Einnahmen sinken, sollte man es sich eingestehen, wenn nichts mehr zu machen ist, hier ist auch die Absprache mit dem Steuerberater und einem guten Anwalt wertvoll. Zu häufig wird bis zur Insolvenz gewartet, das bedeutet hohe finanzielle Verluste. Der Apotheker muss auf die eigene finanzielle ­Lage achten und manchmal eine härtere Linie mit den Vertragspartnern und der Bank fahren als gewohnt. Es gilt, die eigenen Interessen durchzusetzen, damit der finanzielle Schaden nicht ins Uferlose steigt. Die Überschuldung droht, weil zu lange gezögert wird.

Die Nacharbeitungszeit nach der Schließung ist enorm, das Inventar, die Ware und Anderes muss verkauft werden, das Geschäft geräumt, eventuell renoviert werden.

Als Apotheker sollte man sicherheitshalber von Anfang an versuchen, in Verträge mit dem Ver­mieter, der Softwarefirma, dem Telefon­anbieter usw. Sonderklauseln einzuarbeiten, die für besondere Fälle eine kürzere als die ­normal vereinbarte Kündigungsfrist beinhalten. |

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