Wirtschaft

Aufzahlung für Schilddrüsenhormone

Ab 1. Juli gibt es für Levothyroxin +Jodid einen Festbetrag – Sanofi widersetzt sich

BERLIN (ks) | Für Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid wird es ab dem 1. Juli erstmals einen Festbetrag geben. Wie viele Hersteller ihren Preis auf das neue Niveau absenken werden, wird sich zeigen. Henning jedenfalls hat sich entschieden, den Preis für Thyronajod zu reduzieren – bis zum Festbetrag geht die Sanofi-Tochter jedoch nicht. Auf Patienten, die auf Hennings Präparat eingestellt sind, kommen daher Aufzahlungen zu. Sanofi stellt Apotheken auf seiner Webseite ein Schreiben zur Verfügung, das sie betroffenen Kunden aushändigen können.

Künftig hat die 100er Packung des Schilddrüsenhormons einen Festbetrag von 4,41 Euro auf Basis des Herstellerabgabepreises. Großhandels- und Apothekenzuschlag sowie die Mehrwertsteuer kommen noch hinzu. „Obwohl wir die Preise von Thyronajod Henning seit vielen Jahren auf niedrigem Niveau stabil halten konnten, haben wir uns jetzt trotzdem für eine Preissenkung entschieden“, erklärt Sanofi in seiner Patienten-­Information. „Wir möchten Ihnen mit diesem Schritt entgegenkommen, um die von Ihnen zu leistende Zuzahlung so gering wie möglich zu halten.“ Aber die ganze Wahrheit ist: „Die Differenz des Festbetrages zu unserem reduzierten Preis muss der Patient tragen.“

1,99 bis 2,98 Euro mehr

Und so wird ab kommenden Monat neben einer etwaigen Zuzahlung auch eine Aufzahlung für Thyronajod Henning fällig. Sie wird sich zwischen 1,99 Euro und 2,98 Euro bewegen. Der Austausch gegen ein anderes Präparat ohne Aufzahlung kommt in der Apotheke nicht in Betracht – schließlich befindet sich der Wirkstoff auf der Substitutionsausschlussliste.

Sanofi bedauert die Entwicklung und erklärt, man sehe sich „nicht in der Lage weitere Kostenreduktionen zu kompensieren, ohne die Qualität zu gefährden, die Sie von Henning gewohnt sind“. Schilddrüsenhormone seien in der Herstellung und Qualitätssicherung anspruchsvoll und komplex. „Wir möchten unserer Verantwortung für Produkte hoher Qualität und Liefersicherheit weiterhin ohne Einschränkungen gerecht werden.“ Für weitergehende Fragen möge sich der Patient an seinen Arzt oder Apotheker wenden – oder auch gleich an seine Krankenkasse. |

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