Gesundheitspolitik

Pflicht-Logo für Versender

Legaler Arzneiversand künftig nur mit DIMDI-Siegel

BERLIN (az) | Ab dem 26. Juni können alle Versender von Arzneimitteln in Europa ein neues, einheitliches Siegel tragen: Es wurde von der EU-Kommission entwickelt und ist künftig verpflichtend, erklärt das Regierungspräsidium Darmstadt. Und zwar für Apotheken, Drogerien und andere Anbieter, die freiverkäufliche Arzneimittel über ­einen Webshop verkaufen.

Das neue EU-Versandhandelslogo zeigt Verbrauchern, dass eine Apotheke bzw. ein Versender nach nationalem Recht berechtigt ist, Arzneimittel über das Internet zu versenden. Zudem lässt sich künftig der Mitgliedstaat erkennen, in dem der Versandhändler niedergelassen ist. Beantragt werden kann das Logo bei der jeweils zuständigen Landesbehörde. Angesichts der Übergangsfrist von vier Monaten ist die Verwendung des Logos ab dem 26. Juni möglich und ab dem 26. Oktober Pflicht.

Das Logo muss laut Gesundheitsministerium „gut sichtbar auf jeder Seite dargestellt werden, auf der Arzneimittel angeboten werden“. Außerdem muss es auf den Eintrag im Versandhandelsregister verlinken, das weiterhin vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gepflegt wird. |

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