Recht

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Auch für Arbeitnehmer kann Weiterarbeit in Firma unzumutbar sein

(bü) | Hat ein Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz­prozess gewonnen, so kann er – wie umgekehrt auch sein ­Arbeitgeber – geltend machen, trotz des wiedergewonnenen Arbeitsplatzes nicht mehr dorthin zurückkehren zu wollen, wenn ihm dies als „unzumutbar“ erscheint. Er kann in gleichem Atemzug verlangen, seinen Abgang mit der Zahlung einer Abfindung versüßt zu bekommen. Dafür genügt es jedoch nicht, geltend zu machen, dass die arbeitgeberseitige Kündigung sozialwidrig gewesen sei – es sei denn, sie wäre „mit einer solchen Schärfe geführt worden, dass der Arbeitnehmer mit einem schikanösen Verhalten rechnen müsse, wenn er in den Betrieb zurückkehre“. (Hier ist es dem Arbeitnehmer nicht gelungen, die Arbeitsrichter davon zu überzeugen, dass er entsprechende Gründe vorweisen könne; sein Antrag wurde ­deshalb abgelehnt.)

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, 3 Sa 53/14)

Entgeltfortzahlung bei Krankheit darf nur 1:1 gutgeschrieben werden

(bü) | Weder Tarif- noch Einzelarbeitsverträge dürfen vorsehen, dass einem Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig krank wird, für die dadurch ausgefallenen Arbeitsstunden weniger Zeitguthaben angerechnet wird als wäre die Krankheit nicht eingetreten. Dies gilt auch dann, wenn dadurch gegebenenfalls der Wunsch, „arbeitsunfähig krank zu werden“, aufkommen könnte. Im Juristendeutsch heißt das: Als Gegenleistung und zur Vermeidung eines Anreizes einer höheren Auffüllung des Arbeitszeitkontos durch Krankheit als durch die geschuldete Beschäftigung sei die Bewertung eines Krankheitstages mit sieben statt acht Stunden bei Vollzeitbeschäftigten vereinbart worden. „Ansonsten könnten erkrankte Arbeitnehmer ihr Arbeitszeitkonto mit mehr Stunden auffüllen als Arbeitnehmer, ‚die infolge geringeren Bedarfs nicht beschäftigt‘ würden“.

(LAG Berlin-Brandenburg, 25 Sa 157/13)

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