Gesundheitspolitik

Verschoben

Kommentar von Benjamin Wessinger

Das war keine gute Woche für die Apothekerschaft: Der Bundesrat lehnt es ab, die Abschaffung der Importquote in das Bürokratieentlastungsgesetz aufzunehmen, und die Koalitionsfraktionen wissen nichts von einem angeblichen Ergänzungsantrag zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, der eine regelmäßige Überprüfung des apothekerlichen Packungshonorars festschreiben sollte.

Die vor dem letzten Apothekertag mit Verve vorgetragene Forderung, die Verpflichtung zur Abgabe von Importarzneimitteln abzuschaffen, ist damit vorerst vom Tisch. Nicht einmal mit Forderungen, die mit der Arzneimittelsicherheit und dem Patientenwohl begründet werden, können sich die Apotheker im Moment durchsetzen. Nebenbei hätte die Abschaffung in den Apotheken durchaus für Arbeitserleichterung gesorgt. Eine Abschaffung oder gar ein Verbot der Importe war übrigens nie gefordert. Auch nach Abschaffung der Quote hätten Apotheker Importarzneimittel abgeben dürfen, z. B. wenn das wirtschaftlich sinnvoll ist oder das Original schlicht nicht lieferbar.

Auch die Forderung, die Vergütung der Apotheker endlich regelmäßig zu überprüfen, um sie gegebenenfalls anpassen zu können, fand keine Aufnahme in das Gesetzgebungsverfahren. Obwohl die ABDA auf einen guten Teil ihrer Forderungen – Erhöhung der Rezeptur- und BtM-Zuschläge beispielsweise – verzichtete, findet sich die Anpassung nicht im GKV-VSG wieder.

Die Einführung sei nur verschoben, hofft man nun beim Deutschen Apothekerverband (DAV), im Herbst gebe es die nächste Chance, Aufnahme in ein Gesetzespaket zu finden. Bleibt zu hoffen, dass nur die Neuregelung verschoben wurde – und nicht die ganze Apothekerschaft.

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