Gesundheitspolitik

Honorar: DAV hofft auf nächste Chance

Große Koalition lehnt regelmäßige Honorarprüfung ab – DAV überrascht

BERLIN (lk) | Die Absage der Großen Koalition, eine regelmäßige Überprüfung des Apothekenhonorars in das Versorgungsstärkungsgesetz aufzunehmen, haben ABDA und DAV offenbar überrascht. Jetzt hofft DAV-Chef Fritz Becker auf die nächste Chance: „Wir werden definitiv nicht von unserer Forderung abrücken und an der Sache dranbleiben“, sagte Becker gegenüber der Apotheker Zeitung (AZ). Jetzt setzt der DAV seine Hoffnungen auf das nächste Arzneimittelgesetz, das die Bundesregierung im Herbst auf den Weg bringen will. Dann will der DAV seine Honorarforderung erneut stellen.

„Wir müssen nach den letzten Gesprächen im Moment leider davon ausgehen, dass die Regierungskoalition die überfällige Einführung eines Mechanismus zur verbindlichen regelmäßigen Überprüfung der Vergütung für Apotheken nicht in das GKV-VSG aufnehmen, sondern auf einen späteren Zeitpunkt verschieben will“, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Wie der DAV im Detail mit dieser Situation umgehe, werde man zeitnah in den nächsten Gremiensitzungen besprechen.

DAV will dran bleiben

„Eines ist aber jetzt schon klar: Wir werden definitiv nicht von unserer Forderung abrücken und an der Sache dranbleiben. Wir sehen die Politik da in der Pflicht. Das nächste Fenster der Gelegenheit für eine Umsetzung tut sich spätestens mit dem für Herbst dieses Jahres anvisierten Gesetzgebungsverfahren nach dem Ende des Pharma-Dialogs auf“, so Becker.

Vor Kurzem noch hatte er sich unter anderem in AZ-Interview zuversichtlich über die Chancen geäußert, eine regelmäßige Honorarprüfung im Arzneimittelgesetz verankern zu können. „Es gibt ganz realistische Chancen“, hatte er Erwartungen geweckt. Beim 52. DAV-Wirtschaftsforum Anfang Mai in Berlin hatte Becker die im GKV-VSG enthaltenen Regelungen zum Entlassrezept ebenso wie die Festschreibung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro positiv bewertet. Die Festschreibung des Abschlags erfordere jedoch zwingend eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Apothekenvergütung, sagte Becker weiter. Im Übrigen seien die wirtschaftlichen Forderungen bekannt und „wir werden sie weiterhin mit Nachdruck aufrecht erhalten“.

Aufgrund von Signalen aus dem Bundesgesundheitsministerium hatte die ABDA im Vorgriff auf die erwartetete Verankerung der regelmäßigen Honorarprüfung in § 78 AMG ihr Forderungspaket in ihrer Stellungnahme zum GKV-VSG bereits abgespeckt. Die Forderung nach Erhöhung der Gebühren für Rezeptur und BtM-Rezepte war darin gestrichen worden, um das Gesetz zustimmungsfrei durch den Bundesrat zu bekommen. „Wir mussten aber akzeptieren, dass das aktuelle Gesetz auf Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums zustimmungsfrei bleiben soll, also nicht auf das ‚Ja‘ des Bundesrates angewiesen sein soll. Eine Regelung zur Erhöhung der Rezepturgebühren und anderer Komponenten würde aber automatisch die Zustimmungspflicht auslösen“, so Becker Ende April im AZ-Interview. Nachdem die Umsetzung des Gesamt-Honorarpakets „chancenlos war“, habe sich die ABDA auf den wichtigsten Punkt konzentriert. Was nütze es, den gesamten Forderungskatalog im aktuellen Gesetzgebungsverfahren aufrecht zu erhalten, dann aber wieder zehn Jahre warten zu müssen, bis das Fixum erhöht werde?

DAZ.online-Leser enttäuscht

In einer Umfrage hatte DAZ.online seine Leser gefragt, was sie von der Kehrtwende in der Honorarfrage und den geplatzten DAV-Träumen halten. Bis zum Redaktionsschluss dieser AZ-Ausgabe beteiligten sich 127 Leser. 32 Prozent sind der Meinung, dass DAV und ABDA viel energischer hätten auftreten müssen. Vorauseilender Gehorsam zahle sich nicht aus. 27,5 Prozent glauben, dass sich der DAV wieder einmal von der Politik an der Nase herumführen hat lassen. So könnten die Apotheker ihre berechtigten Forderungen nie durchsetzen. Knapp 26 Prozent haben nichts anderes erwartet. „Wir Apotheker werden von der Politik seit Jahren stiefmütterlich behandelt“, finden sie. Nur 4 Prozent setzen darauf, dass die regelmäßige Honorarüberprüfung von der Großen Koalition im nächsten Arzneimittelgesetz wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird. Und 10 Prozent sind der Meinung, man müsse den Standesvertretern jetzt erst recht den Rücken stärken und Einigkeit demonstrieren, um die Forderungen durchzusetzen. „Schuldzuweisungen helfen uns nicht weiter.“ |

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