Gesundheitspolitik

Bundesrat prüft Importquote nicht

BERLIN (jz) | Der Bundesrat hält es nicht für notwendig, an der ­Importquote für Arzneimittel zu rütteln. Wirtschaftsausschuss und Finanzausschuss des Bundesrates hatten im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes darum gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Streichung von § 129 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB V zu prüfen – doch die Länder lehnten dies ab. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf findet sich der Prüfantrag nicht.

Die verbindliche Vorgabe einer Mindestimportquote für Arzneimittel sei seinerzeit eingeführt worden, hieß es zur Erklärung in der Empfehlung der beiden Ausschüsse, weil Importprodukte häufig kostengünstiger waren als heimische Produkte. Ziel der Regelung sei es gewesen, durch einen höheren Anteil importierter Arzneimittel die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu reduzieren. „Die Apotheken hatten diese Mindestimportquoten zu dokumentieren.“ Aufgrund zahlreicher Kostendämpfungsmaßnahmen der vergangenen Jahre im Bereich der Arzneimittel sei der Preisvorteil importierter Arzneimittel aber weitgehend verloren gegangen. Durch die Streichung der Quote sollten Apotheken daher „von bürokratischem Aufwand entlastet werden können“.

VAD zeigt sich zufrieden

Beim Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD) freut man sich, dass sich der Prüfantrag der Ausschüsse nun nicht in der Stellungnahme der Länder wiederfindet. „Damit ist ein weiterer Versuch interessierter Kreise gescheitert, die Importförderung und damit planbare Einsparungen in der Arzneimittelversorgung durch die Hintertür zu Fall zu bringen“, heißt es in einer Mitteilung. Der aus Baden-Württemberg stammende Antrag sei auch nicht mit einem Bürokratieabbau, „sondern mit dem in den letzten Jahren angeblich weitgehend verloren gegangenen Preisvorteil“ begründet worden. Die existierenden Preisvorteile führten jedoch zu Einsparungen von 240 Millionen Euro und wiesen ein Potenzial von 340 Millionen Euro im Jahr auf.

Aus Sicht des VAD hätte die Streichung der Importförderung auch keine entlastende, sondern vielmehr eine zusätzlich belastende Wirkung für Apotheken: Die Verpflichtung, preisgünstige Importe abzugeben, stelle eine klar geregelte Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebotes dar. Gäbe es diese nicht, könnten und müssten die Kassen in jedem Einzelfall prüfen, ob nicht die Abgabe eines preisgünstigeren Importarzneimittels möglich war. „Die Apotheke wäre somit bei mehr Bürokratie ­einem zusätzlichen Retax-Risiko ausgesetzt.“ Die „Treiber hinter dem Antrag“ sollten daher im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes der GKV besser mit Importen und nicht gegen sie arbeiten, rät der VAD, „und ein funktionierendes Sparinstrument im Sinne der ­Apotheken mit Leben füllen“. |

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