Gesundheitspolitik

Saarland: Kammer wacht

Übertragung von Überwachungsaufgaben vollzogen

BERLIN (ks) | Seit dem 1. Mai ist es so weit: Die Apothekerkammer des Saarlandes hat die staatlichen Überwachungsauf­gaben im Arzneimittelbereich übernommen. Die entsprechenden Verordnungen wurden am 30. April im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht. Damit ist das Saarland nach Niedersachsen und Sachsen-Anhalt das dritte Bundesland, in dem derartige Aufgaben auf die Apothekerkammer übertragen wurden.

Nach einigen Verzögerungen ist die Aufgabenübertragung nun vollbracht. Zu den Änderungen, die sich durch die Übertragung ­ergeben, gehört es etwa, dass Regelbesichtigungen künftig angekündigt werden. Zu den weiteren Aufgaben der Kammer wird unter anderem zählen, Versandhandels- und Großhandelserlaubnisse zu erteilen sowie Rezeptsammelstellen zu genehmigen und den Betäubungsmittelverkehr zu überwachen.

Dabei übernimmt die Kammer ­„allein“ Überwachungsaufgaben, wie diese in einem Faxmailing vom 30. April betont. Eventuell ­erforderliche Ordnungswidrigkeitsverfahren werden hingegen weiterhin vom Sozialministerium durchgeführt. Diesem obliege auch die Fachaufsicht über die Apothekerkammer.

Das Ministerium begründet den Schritt mit den immer komplexer werdenden Überwachungsprogrammen, die die EU den Behörden auferlegt, um die Verbrauchersicherheit vor Risiken zu schützen. Doch das Personal wird eher weniger als mehr. Daher ist es eine erste Maßnahme, die Apothekenüberwachung auszugliedern. Mit Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hat man positive Vorbilder. Kammer und Ministerium des Saarlandes sind überzeugt, hier einen zukunftsweisenden Weg zu gehen. |

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