Gesundheitspolitik

Kein pauschales Verbot

Wann dürfen homosexuelle Männer Blut spenden?

BERLIN (az/dpa) | Der Ausschluss von Männern, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, von der Blutspende kann unter Umständen rechtens sein. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Voraussetzung ist aber, dass ein hohes Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten wie HIV besteht und keine echte Alternative zur Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus existiert. (EuGH, Urteil vom 29. April 2015, Rs. C-528/13)

Eine geeignete Alternative zu ­einem Ausschluss könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein, erklären die Richter. Diese Möglichkeiten muss nun das für den Einzelfall zuständige Gericht im französischen Straßburg prüfen. Zudem müssen die Richter prüfen, ob die von der französischen Regierung vorgelegten Daten zur epidemiologischen Situation relevant sind.

Auch in Deutschland gelten Männer, die mit Männern Sex haben, als Gruppe mit erhöhtem Risiko: Sie sind neben Heterosexuellen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder Prostituierten dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. Beim Paul-Ehrlich-Institut denkt man nun über eine Änderung der Regeln nach. |

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