Recht

Aktuelles Urteil

Beteiligung der Arbeitnehmer am Parkhausplatz ist „Umsatz“

| Bezahlt ein Arbeitgeber pro Parkplatz seiner Mitarbeiter an den Betreiber des Parkhauses eine Pauschale (hier 55 Euro pro Monat) und haben sich die Arbeitnehmer daran mit etwa der Hälfte zu beteiligen, so hat der Arbeitgeber für diesen Betrag Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent zu bezahlen. Dies unabhängig ­davon, dass die Bereitstellung der Parkplätze vornehmlich in betrieblichem Interesse ­liege und dass die Kosten dafür nicht voll weitergereicht würden.

(FG Düsseldorf, 1 K 1723/13)

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