DAZ aktuell

GKV-Finanzreform ist auf dem Weg

Zusatzbeiträge künftig einkommensabhängig statt pauschal

BERLIN (ks) | Die Große Koalition hat ihre geplante GKV-Finanzreform auf den Weg gebracht. Ein erster Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FQWG) liegt vor. Dieser setzt die Vorgaben des Koalitionsvertrags um. So soll der einheitliche Beitragssatz zum 1. Januar 2015 von derzeit 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sinken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen ihn jeweils zur Hälfte tragen – der Arbeitgeberanteil bleibt bei 7,3 Prozent festgeschrieben.

Überdies wollen Union und SPD den von Schwarz-Gelb eingeführten einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag und den damit verbundenen steuerfinanzierten Sozialausgleich abschaffen. Vor Zusatzbeiträgen sind die Versicherten dennoch nicht gefeit – sie werden künftig allerdings prozentual von den beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. Basis ist hier der bislang alleine von den GKV-Mitgliedern getragene Anteil von 0,9 Prozentpunkten – diesen können die Kassen künftig individuell nach oben oder unten anpassen. Eine Begrenzung ist nach dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Diese neuen Zusatzbeiträge werden voraussichtlich nicht lange auf sich warten lassen. Denn der Arbeitnehmeranteil reduziert sich durch die Senkung des allgemeinen Beitragssatzes von heute 8,2 Prozent auf 7,3 Prozent – und das führt laut Gesetzentwurf bei den Kassen zu einer Unterdeckung in Höhe von rund elf Milliarden Euro.

Einen Ausgleich schaffen will die Große Koalition im Hinblick auf die unterschiedliche Mitgliederstruktur bei den einzelnen Krankenkassen. So gibt es Kassen mit überdurchschnittlich verdienenden Mitgliedern – sie müssten beim gleichen Finanzierungsbedarf einen geringeren einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben als Krankenkassen mit unterdurchschnittlich verdienenden Mitgliedern. Damit dies nicht zu Risikoselektionsanreizen und Wettbewerbsverzerrungen führt, soll ein „unbürokratischer und vollständiger Einkommensausgleich“ eingeführt werden. Dieser soll sicherstellen, dass sich der Wettbewerb an den Bedürfnissen der Versicherten orientiert und sich die Krankenkassen um eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung bemühen.

Weiterhin sieht der Referentenentwurf vor, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich weiterzuentwickeln. Und: Ein Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen soll errichtet werden. Aufgabe dieses Instituts wird es sein, den Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Entwicklung und Durchführung der Qualitätssicherung zu unterstützen. 

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