Foto: DAZ/Sket

Packungen ohne Normgröße

Zwischen den Normbereichen oder oberhalb der Nmax

DAP | Erhält die Apotheke eine Verordnung über eine Packungsgröße eines Arzneimittels, welche keine Normgröße trägt, so stellt sich die Frage nach der Kostenübernahme durch die GKV. Grundsätzlich ist bei solchen Verordnungen zu überprüfen, ob die verordnete Menge oder Packungsgröße zwischen zwei Normbereichen liegt oder oberhalb der größten Messzahl (Nmax). Denn wird beispielsweise mit der Verordnung die Nmax überschritten, kann es sich um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung handeln. Dennoch lassen sich solche Mengen teilweise auch anderweitig beliefern.

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