Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie, Abschnitt M und Anlage VII: Austauschbarkeit von Darreichungsformen

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 9. Dezember 2014 (BAnz AT 09.12.2014, B4) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Abschnitt M und Anlage VII – Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen (aut idem) gemäß § 129 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Bestimmung von Arzneimitteln, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist (1. Tranche)“ vom 18. September 2014 abgedruckt.*

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