Adexa-Info

Vorbildliche Ärzte

Ist Fortbildungspflicht auch für Pharmazeuten sinnvoll?

Die Zahlen sind beeindruckend: 96,5 der Vertragsärzte haben 2012 ihr Fortbildungssoll fristgerecht erfüllt. Das meldete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Nicht ganz so gut sieht es mit der Umsetzung der QM-Pflicht in den Vertragsarztpraxen aus: 23 Prozent waren noch nicht so weit, wie sie laut KBV-Vorgaben sein sollten.

250 Fortbildungspunkte müssen die Mediziner im Fünfjahreszeitraum vorweisen. Diese Fortbildungspflicht für die Vertragsärzte wird allerdings auch durch Sanktionen untermauert: Im ersten Jahr nach Fristablauf werden ihnen zehn Prozent des Honorars abgezogen, im zweiten sogar 25 Prozent. Wer auch nach der zweijährigen Nachreichfrist noch nicht auf die verlangten Punkte kommt, muss sogar mit dem Entzug der Zulassung rechnen – 2011 waren davon 85 Ärzte betroffen.

Freiwilliges Fortbildungszertifikat versus Pflichtfortbildung

Sollte auch für die öffentlichen Apotheken eine Fortbildungspflicht kommen, um den gestiegenen Beratungsverpflichtungen und dem angestrebten Medikationsmanagement Rechnung zu tragen? Dazu sagt ADEXAs Erste Vorsitzende Barbara Neusetzer: „Ich bin sehr gespannt, inwiefern diese Frage in der Diskussion zum neuen Leitbild eine Rolle spielt. Wenn daraus ein einheitlicheres und insgesamt besseres Niveau an Beratung in den Apotheken resultiert, ist dies sicherlich bedenkenswert. Und es würde ein deutlich positives Licht auf die Apotheken werfen, wenn sie das selbstbestimmt und selbstbewusst beschließen und ein Zeichen in Sachen Qualität setzen. Auch in den Verhandlungen mit Ärzten, Kassen und Politik könnte solch eine Verpflichtung hilfreich sein.“ Allerdings wären, so die ADEXA-Chefin, dann auch neue tarifliche Spielregeln für die Fortbildung der Apothekenangestellten nötig.

Ärzte-QMS: kein Benchmark für die Apotheken

Ein Qualitätsmanagement ist im Apothekenbereich ebenso Pflicht wie bei den Vertragsarztpraxen. Hier wie dort sind jedoch keine Sanktionen vorgesehen, falls es mit der Einführung hapert. Die Ärzte sind bereits seit 2006 zu einem QMS verpflichtet, die Apotheken erst seit Mitte 2012. Allerdings muss die Umsetzung laut Apothekenbetriebsordnung zwei Jahre nach Inkrafttreten erfolgen, d.h. bis Mitte Juni 2014. Viel Zeit bleibt also nicht mehr! Es wäre wünschenswert, wenn die Einführung zu diesem Termin flächendeckend abgeschlossen wäre – und nicht wie bei den Vertragsärzten acht Jahre ins Land streichen, bis drei Viertel der Betriebe QM-fähig sind. 

Dr. Sigrid Joachimsthaler

 

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