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Riskanter Präparatewechsel?

Experten geben Empfehlungen für Austausch bei Asthma und COPD

OBERURSEL (Dagmar Walluf-Blume) | Am 6. November haben sich Experten auf Einladung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft getroffen, um pharmazeutische, klinische und patientenrelevante Aspekte eines Aut-idem-Austauschs wirkstoffgleicher Inhalativa zu diskutieren und im Kontext der Versorgungssicherheit zur Klärung offener Sachverhalte beizutragen. Die Experten sprachen sich für einen Ausschluss der Inhalativa von der Verpflichtung zur Aut-idem-Substitution und eine Aufnahme in die vom G-BA derzeit erarbeitete Liste aus.

Im Rahmen des von SocraTec C&S organisierten 19. „Gesprächs im Zentrum“ haben Wissenschaftler und Ärzte mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Behandlung von Asthma bronchiale und COPD gemeinsam mit Vertretern des BfArM und einer betroffenen Patientin über das Pro und Contra einer Aut-idem-Substitution von Inhalativa diskutiert.

Anlass für die Veranstaltung ist die Erarbeitung der Substitutionsausschlussliste durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die erste Tranche liegt derzeit zur Genehmigung dem BMG vor. In den Tragenden Gründen dazu führt der G-BA aus, sich zeitnah diesen Therapiefeldern zu widmen, die „aufgrund noch zu klärender Sachverhalte keiner abschließenden Prüfung der Kriterien für die Aufnahme in die Substitutionsausschlussliste unterzogen werden konnten“. Hierzu zählen unter anderem Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale und COPD. Die Experten verstanden daher ihre Aufgabe auch darin, den G-BA bei der Klärung noch offener Aspekte zu unterstützen.

Konsens bestand dahingehend, dass bei einem Austausch von wirkstoffgleichen Inhalativa grundsätzlich die drei Parameter Arzneiformulierung, Applikationssystem und Patient eine Rolle spielen und diese jeweils im gegenseitigen Zusammenspiel beachtet werden müssen.

Kein Austausch bei technologischen Unikaten

Bereits die Frage, ob es bei den Inhalativa überhaupt Arzneiformulierungen gibt, die ausgetauscht werden können, wurde kontrovers diskutiert. Lösungen und Suspensionen wurden trotz auch hier bestehender Bedenken als am wenigsten problematisch beurteilt. In Dosieraerosolen finden sie überwiegend bei Bedarfs- und Akutmedikation Anwendung. Dosieraerosole erfordern die Koordination von Inhalieren und gleichzeitiger Auslösung des Sprühstoßes. Durch Anwendungsfehler bedingte Dosisschwankungen sind hier aus Sicht der Mediziner weniger gravierend, da die Patienten ein bis drei Sprühstöße bis zum Einsetzen der Wirkung inhalieren. Daher wurde bei weitgehend baugleichen Dosieraerosolen als Akut- und Bedarfsmedikation eine Aut-idem-Substitution am ehesten akzeptiert. Alle anderen Applikationssysteme für Flüssigzubereitungen, wie z.B. Autohaler® oder Respimat®, zeichnen sich durch eigene Depositionscharakteristika aus und kommen als technologische Unikate für einen Aut-idem-Austausch nicht infrage. Diese Auffassung wird auch für Pulverinhalatoren vertreten, die sich untereinander grundsätzlich durch Aufbau und Gebrauch unterscheiden. Zudem sind technologisch bedingt unterschiedliche Inhalationsmanöver für die einzelnen Systeme erforderlich.

Problem Dauermedikation

Im Gegensatz zur Bedarfsmedikation wird von den Experten die Dauermedikation mit Inhalativa grundsätzlich anders bewertet. Hier spielt neben der Auswahl des Wirkstoffs die Formulierung als Einheit mit der Applikationsform eine außerordentlich große Rolle. Einigkeit bestand darin, dass eine Aut-idem-Substitution den Therapieerfolg gefährden kann und vorher gut eingestellte Patienten entgleisen können. In dieser Sache hat die Patientenvertreterin eindeutig Stellung bezogen und vehement eine Substitution in der Dauertherapie abgelehnt.

In der Versorgungsrealität komme als weitere Einflussgröße für den Therapieerfolg der Patient hinzu. Dessen Fähigkeit, das Applikationssystem richtig anzuwenden, ist ein wichtiges Kriterium bei der Therapieentscheidung und Produktauswahl durch den Arzt. Es gibt Patienten, die nur mit einem bestimmten Device zurechtkommen, sei es durch die Schwere der Erkrankung bedingt oder durch ihre kognitiven und feinmotorischen Fähigkeiten.

Die Wirksamkeit der Inhalationstherapie hängt letztlich von der Dosis ab, die tatsächlich in die Bronchien gelangt. Aufgrund des Applikationswegs ist die deklarierte Dosis nicht mit der inhalierten Arzneistoffmenge identisch. Letztere ist in hohem Maße, aber auch mit großer Variabilität zwischen den Applikationssystemen, vom Inhalationsmanöver abhängig. Da die tatsächliche Dosis am Wirkort bei Inhalativa nicht bekannt ist, werden die Patienten klinisch unter Symptomkontrolle eingestellt. Symptome verändern sich aber bei Änderung der Dosis in der Lunge nur sehr langsam, so dass eine Unterdosierung nach einem Austausch erst nach ca. zehn bis 30 Tagen erkannt werden kann. Auch Überdosierungen rufen keine sofort spürbare oder objektiv erfassbare Symptomatik hervor, sondern zeigen sich in erst allmählich auftretenden Nebenwirkungen.

Rabattverträge und pharmazeutische Bedenken

Vor diesem Hintergrund wurde einvernehmlich kritisiert, dass in den Apotheken das verordnete Arzneimittel ausgetauscht werden müsse, wenn es hierzu ein rabattbegünstigtes Präparat gebe. Von dieser Muss-Vorschrift kann nur abgewichen werden, wenn „pharmazeutische Bedenken“ bestehen und entsprechend geltend gemacht werden. Die Patienten erhalten bei einem Präparateaustausch in der Regel ein technologisch andersartiges Device, das sich zwangsläufig auch in der Handhabung und Inhaliertechnik unterscheidet. In der Apotheke werde der Patient über die Anwendung des für ihn neuen Inhalationssystems zwar eingewiesen, eine eingehende Schulung könne jedoch in den meisten Fällen umständehalber nicht erfolgen.

Aus Sicht des BfArM wurden die Besonderheiten bei der Zulassung wirkstoffgleicher Inhalativa erörtert, die als Einheit von Arzneiformulierung und Device ganzheitlich bewertet werden. Deren Zulassung erfolge nicht über das „normale“ generische Zulassungsverfahren, sondern über eine Hybridzulassung. Mit dieser ist ebenfalls eine bezugnehmende Zulassung wirkstoffgleicher Präparate möglich, ohne dass diese die formalen Voraussetzungen für generische Arzneimittel (gleicher Wirkstoff, dieselbe Dosis, vergleichbare Darreichungsform und Nachweis der Bioäquivalenz) erfüllen. Angesichts der deutlichen Unterschiede der Applikationssysteme ist die Anforderung bezüglich Gleichheit der Darreichungsform bei Inhalativa nicht gegeben.

Als Zulassungsbehörde sei das BfArM nicht mit der Frage der Substitution betraut. Aus regulatorischer Sicht werde jedoch im Rahmen der Zulassung auf der Basis von Bioäquivalenzstudien an Probanden für diese Produkte gezeigt, dass zumindest zwischen Test- und Referenzprodukt therapeutische Äquivalenz bestehe.

Wiederholt wurde anekdotisch über Probleme in der Versorgung von COPD- und Asthma-Patienten nach Präparateumstellung gemäß den Aut-idem-Regeln berichtet. Obwohl systematische klinische Studien weitgehend fehlen, waren sich die anwesenden Ärzte einig, dass aufgrund langjähriger Erfahrungen in der Therapie die Substitutionsproblematik bei den Inhalativa beurteilt werden könne.

In der Frage, mit welcher Art von Studien in diesem Fall Evidenz am besten belegt werden könnte, bestand Einigkeit dahingehend, dass die üblicherweise als „Goldstandard“ angesehenen prospektiven, randomisierten, kontrollierten klinischen Studien in diesem Fall nicht geeignet seien, die Substitutionsproblematik realistisch zu erfassen. Die Patienten werden bei der Umstellung auf die Handhabung der neuen Devices intensiv geschult. Durch diesen Trainingseffekt wird eine Fehlanwendung gezielt ausgeschaltet. Nur die Anwendung unter Alltagsbedingungen kann nach Auffassung der Expertenrunde eine adäquate Antwort auf die Fragestellung geben. Daher werden nichtinterventionelle Studien als das geeignete Studiendesign identifiziert, um aussagekräftige Daten zu erhalten.

Die Experten kamen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass bei der Behandlung von Asthma oder COPD Patienten mit Inhalativa besondere Anforderungen an die optimale Funktionalität der verwendeten Arzneimittel, insbesondere der entsprechenden Applikationssysteme, und die korrekte Anwendung derselben durch den Patienten gestellt werden müssen. Der besondere Beitrag der Devices zur Wirkung der Pharmaka sei genauso zweifelsfrei belegt und habe daher auch Eingang in die Nationale Versorgungsleitlinie Asthma gefunden, wie der Zusammenhang von Qualität der Inhalationstechnik und erreichter Symptomkontrolle. Daraus resultiert ein komplexes Zusammenspiel dieser Variablen, das durch eine Aut-idem-Substitution grundsätzlich verändert werden kann. Die Aut-idem-Substitution wurde daher für Inhalativa in der Asthma- und COPD-Dauertherapie von der Expertenrunde abgelehnt.

Die Option für den Arzt, durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes einen Austausch in der Apotheke auszuschließen, wurde vom Gesetzgeber mit der Intention ermöglicht, Besonderheiten und Probleme individueller Patienten Rechnung zu tragen. Im Ergebnis der Veranstaltung wurde jedoch klar, dass die Probleme mit Inhalativa nicht patientenindividuell auftreten, sondern aufgrund der Komplexität grundsätzlich bestehen. Ein Blick nach Europa zeigt im Übrigen, dass diese Empfehlung der Experten in anderen Ländern bereits umgesetzt wird. In diesen ist die Substitution entweder grundsätzlich nicht erlaubt oder die Inhalativa sind von der generellen Substitutionsverpflichtung ausgenommen. 

Kein Austausch bei Dauermedikation

Konsensuspapier einer Expertenrunde zum Austausch von Inhalativa bei COPD und Asthma

Im Rahmen eines Expertentreffens wurde die Frage untersucht, ob und inwieweit Inhalativa von der Aut-idem-Substitutionsverpflichtung ausgeschlossen werden sollten, um eine sichere Dauertherapie der Patienten zu gewährleisten. Auf Einladung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft DPhG nahmen an dieser Diskussionsrunde Wissenschaftler aus Hochschule und Zulassungsbehörden sowie Kliniker bzw. praktische Ärzte mit speziellen Erfahrungen auf dem Gebiet von Asthma bronchiale und COPD sowie auch eine betroffene Patientin teil. Darüber hinaus waren auch Sachverständige des G-BA, des BMG, des GKV-SV und der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft eingeladen worden, die jedoch ihre Teilnahme an dem Treffen nicht möglich machen konnten.

Die in diesem Papier zusammengefassten Ergebnisse sind mit den Teilnehmern abgestimmt worden, wobei die Vertreter des BfArM sich an dieser Konsensfindung nicht beteiligt haben, um eventuelle Interessenskonflikte durch eine öffentliche Positionierung zu vermeiden. Auch aus Sicht der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker wurde die Empfehlung, die Inhalativa in ihrer Gesamtheit von der Aut-idem-Regelung auszuschließen, nicht unterstützt.

Ansonsten hat die Expertenrunde einvernehmlich herausgestellt, dass bei der Behandlung von Patienten mit Asthma bronchiale oder COPD der optimalen Funktionalität der verwendeten Inhalativa, insbesondere der Applikationssysteme, sowie der korrekten Anwendung derselben durch den Patienten besondere Relevanz zukommt. Daher stellt die sorgfältige Einweisung der Patienten auf die Anwendung der Produkte eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Therapie dar. Hinzu kommt, dass die Applikationssysteme optimal auf die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten abgestimmt werden müssen. Insofern spielt die individuelle Auswahl des Produktes eine wichtige Rolle für den Behandlungserfolg.

Vor diesem Hintergrund stellt jeglicher Präparatewechsel eines auf ein Applikationssystem gut eingestellten Patienten ein potenzielles therapeutisches Risiko dar, vor allem im Rahmen einer Dauermedikation. Eine konstante Arzneibehandlung wird in den meisten Fällen nur durch Beibehaltung des jeweiligen Produktes gewährleistet. Angesichts der individuell sehr unterschiedlichen anatomischen und (patho-)physiologischen Verhältnisse der Atemwege bzw. der Krankheit kann jeder Präparatewechsel den Therapieerfolg beeinträchtigen, auch wenn der Patient auf das neue Produkt erneut umfassend eingewiesen wird. Insofern sprachen sich die Experten für einen Ausschluss der Inhalativa von der Verpflichtung zur Aut-idem-Substitution und eine Aufnahme in die vom G-BA derzeit erarbeitete Liste aus.

Im Verlauf der Diskussion wurde außerdem herausgestellt, dass zu Problemen bei der Aut-idem-Substitution von Inhalativa bislang nur Fallbeispiele und keine systematischen Studien vorliegen. Die Experten sprachen sich daher dafür aus, dass diese Informationslücke möglichst zeitnah geschlossen werden sollte. In diesem Zusammenhang wurde herausgestellt, dass prospektive, randomisierte, kontrollierte klinische Studien in diesem Fall nicht geeignet seien, da die Patienten unter Studienbedingungen bei jeder Umstellung umfassend trainiert würden, wodurch ein verfälschtes Bild der Substitutionspraxis entstünde. Als sachgerecht wurden dagegen nicht-interventionelle Studien eingestuft, mit deren Hilfe Erkenntnisse zur Versorgungsforschung erarbeitet werden können.

Begründung

Die Problematik möglicher therapeutischer Risiken als Folge einer Aut-idem-Substitution von Inhalativa in der Therapie von Asthma bronchiale und COPD ist offensichtlich und prägt nicht nur die Diskussion in den Fachkreisen, sondern beschäftigt auch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Erarbeitung einer Ausschlussliste zur Aut-idem-Substitution. Dementsprechend hat der G-BA in den „Tragenden Gründen“ zur ersten Tranche für diese Liste festgestellt, dass bei bestimmten Therapiefeldern aufgrund noch weiterer zu klärender Sachverhalte eine abschließende Prüfung der Aufnahme in die Wirkstoffliste noch nicht möglich war. Hierzu zählen auch die Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD.

Die an der Expertenrunde teilnehmenden Sachverständigen sehen eine wichtige Aufgabe darin, den G-BA bei dieser Entscheidung durch die Erfahrungen aus der medizinischen und pharmazeutischen Praxis mit diesen Arzneimitteln zu unterstützen. Bedauerlicherweise ist die publizierte Datenlage auf diesem Gebiet noch lückenhaft. Dennoch stellten die Kliniker und in der Praxis tätigen Lungenfachärzte aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen mit der Therapie von Patienten mit Asthma bronchiale bzw. COPD fest, dass der besondere Beitrag der Inhalationssysteme zur Wirkung der applizierten Pharmaka genauso zweifelsfrei belegt sei (und daher auch Eingang in die Nationale Versorgungsleitlinie Asthma Eingang gefunden hat) wie der Zusammenhang von Qualität der Inhalationstechnik und erreichter Symptomkontrolle. Insofern sei bereits jetzt eine konkrete Beurteilung der Substitutionsproblematik bei dieser Produktgruppe möglich.

Bei inhalativ angewendeten Arzneimitteln kommt dem Wechselspiel zwischen Formulierung und Applikationssystem (Device) sowie dem Patienten entscheidende Bedeutung zu. Das Krankheitsbild des jeweiligen Patienten sowie die speziellen anatomischen bzw. pathophysiologischen Verhältnisse seiner Atemwege sind bei der Auswahl nicht nur des zur Therapie eingesetzten Arzneistoffs bzw. der Arzneistoffkombination, sondern auch des „passenden“ Applikationssystems zu berücksichtigen. Die tatsächlich an den Wirkort in der Lunge gelangende Menge des Arzneistoffs entspricht bei Inhalativa nie der aus dem Inhalationssystem abgegebenen Dosis. Diese ist in hohem Maße vom Zusammenwirken von Funktionalität des Systems sowie dem individuellen Inhalationsmanöver abhängig. Jeder Wechsel kann daher angesichts der Unterschiedlichkeit der Applikationssysteme zu für die Therapie relevanten Veränderungen führen.

Daher müssen die Patienten vor Therapiebeginn entsprechend instruiert und in die richtige Handhabung des Inhalationssystems eingewiesen werden. Die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die korrekte Handhabung regelmäßig überprüft werden sollte, da auch bei Langzeitbehandlung die Applikationsroutine immer wieder einmal gewisse Veränderungen durch den Patienten erfährt. Vor einer Eskalation der Therapie infolge unzureichender Symptomkontrolle wird daher empfohlen, zunächst erneut die richtige Handhabung des Inhalationssystems zu überprüfen und gegebenenfalls den Patienten erneut einzuweisen. Der Auswahl des auf die jeweiligen kognitiven, sensorischen und feinmotorischen Fähigkeiten des Patienten abgestimmten Inhalationssystems kommt daher eine ebenso große Bedeutung zu wie der Entscheidung bezüglich des geeigneten Arzneistoffes innerhalb einer Wirkstoffgruppe.

Angesichts solcher speziellen Wechselwirkungen zwischen Arzneiformulierung, Device und Patient kann ein langfristiger Behandlungserfolg letztlich nur sichergestellt werden, wenn dieses sensible Zusammenspiel nicht durch einen z.B. durch Rabattverträge erzwungenen Wechsel auf ein in Handhabung und pulmonaler Exposition abweichendes Präparat nachhaltig gestört wird. Diese Problematik lässt sich nach Einschätzung der Experten auch nicht dadurch lösen, dass der Patient bei Umstellung auf ein neues Device umfassend in dessen sachgerechte Handhabung eingewiesen wird. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen außerdem, dass eine solche Einweisung selten nachhaltig ist und die Patienten meist rasch wieder in die alten Gewohnheiten zurückkehren.

Angesichts dieser Einschätzung hält es der Expertenkreis für angezeigt, Inhalativa von einer Aut-idem-Substitution auszuschließen, um – besonders bei Dauertherapie – risikobehaftete Therapieumstellungen bei Patienten mit Asthma bronchiale oder COPD zu vermeiden. Diese Empfehlung steht im Einklang mit Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Substitution von Inhalativa grundsätzlich ausgeschlossen ist.

An diesem Konsenspapier haben mitgewirkt: H. Blume (Oberursel); S. Geier (Ingelheim); M. Ingenhaag (München); Ch. Köhl (München); G. König (Memmingen); A. Kruse (Berlin); M. Schubert-Zsilavecz (Frankfurt); B. Schug (Oberursel); H. Steckel (Istanbul); D. Steinhilber (Frankfurt); V. Störmer (Frankfurt); Th. Voshaar (Mörs); H. Wachtel (Ingelheim)

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