Aus den Ländern

Hoffnungsschimmer für Retax-Problem

Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein

KIEL (tmb) | Bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein am 18. November in Kiel präsentierte Verbandsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich Ergebnisse einer Mitgliederbefragung. Außerdem berichtete er über den Arzneiliefervertrag mit den Primärkassen in Schleswig-Holstein und stellte einen hoffnungsvollen Ansatz zum Umgang mit Nullretaxationen vor.
Foto: DAZ/tmb
Dr. Thomas Friedrich

Bei einer Mitgliederbefragung des Verbandes im Frühjahr mit 147 Antworten hätten 50,3 Prozent der antwortenden Mitglieder eine unveränderte wirtschaftliche Lage für ihre Apotheken und nur 10,9 Prozent eine Verbesserung erwartet, berichtete Friedrich.

Auf die Frage nach gewünschten Vertragszielen des Verbandes hätten die Umfrageteilnehmer den Bürokratieabbau noch etwas wichtiger als bessere Preise bewertet. Zwei Drittel der antwortenden Mitglieder wären zur Durchsetzung der Vertragsziele sogar bereit, bestehende Verträge zu kündigen.

Verhandlungen und Argumente

Ein wichtiger Aspekt des Vertragsgeschäfts des Verbandes ist derzeit ein neuer Arzneiliefervertrag mit den Primärkassen in Schleswig-Holstein. Friedrich berichtete, die Krankenkassen hätten sich bisher nur zu einem Teil der vorgeschlagenen Vertragsinhalte geäußert, insbesondere nicht zu einer Regelung von Nullretaxationen. Daher werde voraussichtlich erst Anfang 2015 weiter verhandelt.

Zu den Nullretaxationen würden einige Krankenkassenvertreter erklären, sie seien an das Urteil des Bundessozialgerichts gebunden. Doch Friedrich widersprach dieser Auffassung, denn das Gericht habe die bestehenden vertraglichen Regeln ausgelegt, dazu aber auch gesagt, dass die Vertragspartner andere Regeln vereinbaren könnten. Nach Einschätzung von Friedrich wird in der Diskussion über Nullretaxationen das Wesen der GKV verkannt, das im Sachleistungsprinzip bestehe. Wenn die Krankenkasse mit der Leistung des Apothekers von ihrer Leistungspflicht frei werde, weil der Patient mit dem vom Arzt gewünschten Arzneimittel versorgt sei, müsse sie diese Leistung bezahlen. Wenn ein Schaden entstehe, weil ein Rabattvertrag nicht beachtet würde, sollte nur dieser Schaden retaxiert werden können, argumentierte Friedrich. Eine solche Regelung sei sogar bei geheimen Rabatten durchführbar, weil für die Abrechnung von Wunsch-Arzneimitteln mit den Versicherten ein Pauschal-Verfahren existiert, das auch bei Retaxationen angewendet werden könne.

Realistische Aussicht

Friedrich hält eine vertragliche Begrenzung von Retaxationen auf den tatsächlich entstandenen Schaden und Heilungsmöglichkeiten für Fehler auch in Schleswig-Holstein für erreichbar. Denn solche Regelungen seien 2013 mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen und in diesem Jahr in Hamburg ausgehandelt worden. 

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