Aus den Ländern

Höhere Beiträge für sehr große Apotheken

Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg

HAMBURG (tmb) | Bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am 18. November würdigte Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen die große Bedeutung des Perspektivpapiers für die öffentlichen Apotheken. Er sei glücklich, dass sich die Apotheker mit großer Mehrheit entschlossen haben, „die Waagschale des Heilberufs deutlich stärker zu befüllen“.

„Die Apothekerkammer hat die Aufgabe, die Kollegenschaft für die vor uns liegenden Aufgaben fachlich zu rüsten“, erklärte Siemsen. Für die anstehenden Aufgaben seien nicht unerhebliche Mittel einzusetzen. „Medikationsplan, AMTS und Medikationsmanagement bringen Spaß, bedürfen aber einer fachlichen Kompetenz und einer guten Organisation in jeder Apotheke“, so Siemsen.

Beitragsstruktur bleibt erhalten

Die im vorigen Jahr nach langen Diskussionen eingeführte Beitragsstruktur der Apothekerkammer Hamburg bestand bei der Kammerversammlung ihre erste Bewährungsprobe. Der Vorschlag des Vorstandes für die Beiträge im Jahr 2015 wurde mit großer Mehrheit angenommen. Demnach bleiben die personenbezogenen Grundbeiträge unverändert. Für den Betriebsstättenbeitrag gilt weiterhin eine umsatzabhängige Staffel. Allerdings werden die Beiträge für Apotheken mit Jahresnettogesamtumsätzen über fünf Millionen Euro gegenüber 2014 um vier Prozent erhöht.

Siemsen begründete den erhöhten Finanzbedarf der Kammer mit einem höheren ABDA-Betrag. Die ABDA-Beiträge für 2015 würden anhand der Nettoumsatzzahlen von 2012 festgelegt. Damals hätten Hamburger Apotheken Spezialumsätze aus Bremen übernommen, weil in Bremen eine große Apotheke in die Insolvenz gegangen sei, erklärte Siemsen. Dies verändere die Umsätze, sodass der ABDA-Beitrag für Bremen sinke und in Hamburg um 12,1 Prozent steige. Die Steigerung komme also nicht durch einen massiv ausgeweiteten ABDA-Haushalt zustande, sondern durch eine Verschiebung der Beitragslast zwischen den Kammerbezirken, so Siemsen.

Staatsvertrag zur Apothekerversorgung

Außerdem ging es bei der Kammerversammlung um geplante Veränderungen bei der Apothekerversorgung Niedersachsen. Bisher haben die Mitglieder aus Hamburg und Sachsen-Anhalt dort kein demokratisches Mitspracherecht, weil die Kammerversammlung in Niedersachsen das höchste Gremium dieses Versorgungswerkes ist. Daher haben die Apothekerkammern der drei betroffenen Länder eine Änderung des Staatsvertrages eingeleitet, mit der eine neue Delegiertenversammlung mit Mitgliedern aus allen drei Ländern geschaffen werden soll. Nach Einschätzung von Dr. Martin Thomsen, Geschäftsführer der Apothekerversorgung Niedersachsen, sollten der Staatsvertrag und die neue Delegiertenversammlung bis Anfang 2016 zustande kommen. 

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