DAZ aktuell

DocMorris sind Prämien lieb und teuer

Apothekerin spürt anhaltende Verstöße auf – nochmals 250.000 Euro Ordnungsgeld

BERLIN (ks) | Wer glaubte, die niederländische Versandapotheke DocMorris beuge sich den diversen Gerichtsentscheidungen, die die Apothekerkammer Nordrhein gegen sie erwirkt hat, irrte. DocMorris lässt auch das gerichtliche Unterlassungsgebot, keine 20 Euro-Prämien mehr auszuloben, kalt. Daher hat das Landgericht Köln nun abermals ein Ordnungsgeld gegen die Versandapotheke verhängt. Mittlerweile summieren sich die Ordnungsgelder auf 850.000 Euro.

Im Mai 2013 hatte das Landgericht Köln DocMorris untersagt, für die Teilnahme an einem Arzneimittel-Check eine Geldprämie von bis zu 20 Euro anzubieten oder zu gewähren, wenn dies im Zusammenhang mit einer Rezepteinlösung steht. Doch auch in der Folge warb DocMorris mit dieser Prämie. Es wurde ein erstes Ordnungsgeld in Höhe von 150.000 Euro festgesetzt, ein weiteres Ordnungsgeldverfahren lief, als die Apothekerkammer durch eine Apothekerin auf einen erneuten Verstoß aufmerksam gemacht wurde. Zwar war das Angebot von der Webseite verschwunden. Doch bei einer Testbestellung erhielt die Apothekerin einen Flyer, der mit der 20-Euro-Prämie lockte – Unterlagen, die sie dem Gericht als Beweis vorlegen konnte.

Nun hat das Gericht offensichtlich genug. Es hat abermals ein Ordnungsgeld festgesetzt. 250.000 Euro kommen damit zu der bereits rechtskräftig festgesetzten Summe in Höhe von 600.000 Euro hinzu. „Die im zweiten Ordnungsgeldbeschluss vom 22.01.2014 geäußerte Erwartung der Kammer, die Schuldnerin habe sich letztendlich doch dem gerichtlichen Druck gebeugt, weswegen die Kammer von der Festsetzung eines noch höheren Ordnungsgeldes abgesehen hat, hat sich als ‚Luftblase‘ erwiesen“, heißt es im Beschluss vom 18. November 2014. Auch der dritte Verstoß sei „bewusst und absichtlich“ erfolgt. Der Einwand von DocMorris, der Verstoß sei ein einmaliges Versehen gewesen, sieht das Gericht durch die von der Zeugin vorgelegten Unterlagen widerlegt. Es sei „lebensfremd“, dass die Werbeunterlagen „nur und ausschließlich und dazu noch versehentlich“ an die Zeugin versandt worden sind. Straferschwerend komme hinzu, dass DocMorris bislang noch keines der Ordnungsgelder bezahlt hat – obwohl an der Zahlungsfähigkeit der Apotheke keine Zweifel bestehen dürften. Mittlerweile ist die Generalstaatsanwaltschaft Köln damit betraut, die Ordnungsgelder einzuziehen. Sollte dies weiterhin nicht glücken, wird es auf Ordnungshaft für einen der vier Herren aus dem DocDocMorris-Vorstand hinauslaufen.

Bei der Apothekerkammer ist man über den Beschluss erfreut. Nach diesem Erfolg seien alle Apotheker „eingeladen“, die Kammer auf mögliche weitere Verstöße von DocMorris oder anderen Versandapotheken aufmerksam zu machen. 

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