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Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer

Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz lädt zu ihrer Vertreterversammlung am Samstag, den 22. November 2014, beginnend um 10.00 Uhr c.t. in der Akademie der Wissenschaften und Literatur in Mainz, Geschwister-Scholl-Str. 2, Eingang Emy-Roeder-Straße, ein.

Tagesordnung

 1. Eröffnung der Vertreterversammlung

  • Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
  • Genehmigung des Protokolls der Vertreterversammlung vom 23.11.2013
  • Benennung zweier Protokollführer

 2. Totenehrung

 3. Bericht des Präsidenten zur Lage

 4. Berichte

a) Bericht des Vorsitzenden des Fortbildungsausschusses

b) Bericht des Vorsitzenden des Weiterbildungsausschusses

c) Bericht des Vorsitzenden des QMS-Ausschusses

 5. Bericht des Geschäftsführers

 6. Bericht der Rechnungsprüfer für das Jahr 2013

 7. Aussprache über die Berichte

 8. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung für das Jahr 2013

 9. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Hauptsatzung

10. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Wahlordnung

11. Bericht des Finanzausschusses über den Haushaltsplan 2015

12. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2015 einschließlich des Vomhundertsatzes gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 7 Beitragsordnung

13. Anträge von Mitgliedern der Vertreterversammlung

14. Verschiedenes

Sofern Sie Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung oder Anträge zu einzelnen Punkten der vorgesehenen Tagesordnung stellen wollen, richten Sie diese bitte gemäß § 3 der Geschäftsordnung schriftlich möglichst bis spätestens 8 Tage vor Beginn der Sitzung an die Kammergeschäftsstelle in Mainz. Rechtzeitige Eingaben gewährleisten, dass sich alle Delegierten schon vor der Versammlung damit befassen können.

Bitte beachten Sie § 9 unserer Hauptsatzung. Hiernach ist jeder gewählte Vertreter zur Teilnahme an der Vertreterversammlung verpflichtet. Auf Antrag, der stichhaltig schriftlich zu begründen ist, kann ihn der Vorsitzende des Vorstandes von der Pflicht zur Teilnahme entbinden.

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