Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zu den Anlagen IX und X: Festbetragsgruppenbildung

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 4. November 2014 sind folgende Bekanntmachungen abgedruckt*:

  • „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Cabergolin, Gruppe 1, in Stufe 1 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ (BAnz AT 04.11.2014, B1)
  • „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Anlage X – Aktualisierung von Vergleichsgrößen Cholinesterasehemmer, Gruppe 1, in Stufe 3 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ (BAnz AT 04.11.2014, B2)

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