Prisma

Sommerzeit ade – für wie lange?

Zeitumstellung potenziell schädlich

cae | In Moskau gilt seit Ende Oktober wieder ständig die Moskauer Zeit. Russland hat nach über 80 Jahren die ungeliebte Sommerzeit abgeschafft – ein Vorbild für Deutschland und die EU?

Früher hatte jeder Ort seine individuelle Tageszeit, die die Bürger an ihrer Kirchturmuhr ablesen konnten. Die 24 Zeitzonen im Abstand von je einer Stunde entstanden erst im späten 19. Jahrhundert; so führte Deutschland im Jahr 1893 die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) ein. Sie entspricht der Ortszeit am 15. Meridian östlich von Greenwich, der u.a. durch Görlitz verläuft. Zwei Zonen weiter östlich galt ursprünglich die Moskauer Zeit (MZ), doch 1930 wurden alle sowjetischen Uhren eine Stunde zurückgestellt, sodass der Tag eine Stunde später begann und endete. Ab 1981 gingen die Uhren im Winter wieder eine Stunde vor, und Russland wechselte halbjährlich zwischen Sommer- und Winterzeit, bis es 2011 wieder zur ganzjährigen „Sommerzeit“ zurückkam. Nun hat Russland nach 84 Jahren wieder die ganzjährige Normalzeit (früher: „Winterzeit“) eingeführt, und Moskau hat seine Moskauer Zeit zurückerhalten. Präsident Putin, der als Langschläfer gilt, hat die Änderung veranlasst, und die meisten Einwohner freuen sich darüber.

Auch in Deutschland würden 70 Prozent der Einwohner gern auf die Sommerzeit verzichten; die Bundesregierung könnte sie jedoch nur in Abstimmung mit der EU abschaffen.

Die Zeitumstellung im Frühjahr ist erfahrungsgemäß problematischer als im Herbst, weil es leichter ist, eine geschenkte Stunde zu vergeuden als eine geraubte Stunde einzusparen. Laut einer seit 2004 laufenden Studie der DAK-Gesundheit kommen jeweils in den ersten drei Tagen nach der Umstellung von der Winter- auf die Sommerzeit etwa 25 Prozent mehr Patienten wegen Herzbeschwerden ins Krankenhaus als im Jahresdurchschnitt. Ein nennenswerter Nutzen der Zeitumstellung ist hingegen nicht nachgewiesen. 

Quelle: DAK-Analyse: Mehr Herzinfarkte durch Zeitumstellung; www.dak.de/dak/Presse, Meldung vom 24.3.2014

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