Bundesrepublik Deutschland

Festbetragsfestsetzung: Escitalopram

Festbetragsfestsetzung: Escitalopram

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 17. Oktober 2014 (BAnz AT 17.10.2014, B4) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) über die Festbetragsfestsetzung für Escitalopram nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 16. Oktober 2014 abgedruckt.*

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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