Foto: DAZ/Sket

Das Verordnete oder ein Günstiges?

Abgabe, wenn kein Rabattvertrag besteht

DAP | Unberechtigte Retaxierungen sind für den Apotheker besonders ärgerlich, da der damit verbundene Einspruch eine erneute zeitaufwendige Recherche der Abgabesituation erfordert. In letzter Zeit häufen sich Retaxierungen, bei denen die Kasse auf eines der „drei Preisgünstigsten“ retaxiert. Dabei wird unter Umständen sogar die Abgabe der eigenen Rabattarzneien beanstandet oder, wie im folgenden Beispiel, wo kein Rabattvertrag zu beachten war, das namentlich verordnete Arzneimittel.

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