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Pharmazeutische Prüfungen Frühjahr 2015

Erster, Zweiter und Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach der AAppO

Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)

Gemäß § 12 Abs. 1 AAppO werden die Termine für die schriftlichen Prüfungen wie folgt festgesetzt:

Fach I: Allgemeine, anorganische und organische Chemie: Dienstag, 10. März 2015, 14.30 Uhr

Fach II: Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie: Mittwoch, 11. März 2015, 14.30 Uhr

Fach III: Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre: Donnerstag, 12. März 2015, 9.00 Uhr

Fach IV: Grundlagen der pharmazeutischen Analytik: Freitag, 13. März 2015, 9.00 Uhr

Nähere Einzelheiten über Ort und Ablauf der Prüfungen werden mit der Ladung bekannt gegeben.

Als Termin für die schriftlich zu stellenden Zulassungsanträge wird Samstag, 10. Januar 2015 bestimmt.

Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)

Als Termin für die Antragstellung auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung an den Universitäten Erlangen–Nürnberg, München, Regensburg und Würzburg im Frühjahr 2015 wird Mittwoch, 14. Januar 2015 bestimmt.

Die Zulassungsanträge, die bei den Universitäten erhältlich sind, müssen bis spätestens 14. Januar 2015 der Regierung von Oberbayern, 80534 München, zugegangen sein.

Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)

Die nächsten Prüfungen im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung finden voraussichtlich ab Ende Juni in München und Regensburg statt. Der genaue Prüfungstermin wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Dem Prüfungsort Regensburg werden dabei die Prüflinge mit Wohnsitz in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken zugeteilt, so dass für den Prüfungsort München die in den Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben sowie außerhalb Bayerns wohnhaften Kandidaten verbleiben.

Als Termin für die Antragstellung auf Zulassung zur Prüfung wird Freitag, der 13. März 2015 bestimmt.

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