DAZ aktuell

Limptar soll verschreibungspflichtig werden

Empfehlung des Sachverständigenausschusses

BERLIN (jz) | Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will schärfere Regeln für Limptar®N (Chinin). Um den Missbrauch einzudämmen und Nebenwirkungen zu verhindern, soll das Arzneimittel gegen nächtliche Wadenkrämpfe verschreibungspflichtig werden. Dafür hat sich in der vergangenen Woche auch der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht ausgesprochen. Der Gesetzgeber kann dieser Empfehlung nun folgen oder davon abweichen.

Schon seit mehreren Jahren befasst sich das BfArM mit einem möglichen Rx-Switch, da das enthaltene Chinin zusammen mit anderen Substanzen auch in der Drogenszene eingesetzt wird. „Es gibt Hinweise auf ein Missbrauchspotenzial für Chinin in Kombination mit Loperamid“, schrieb das Institut Mitte Dezember in einem Anhörungsschreiben im Rahmen des Stufenplanverfahrens an den Hersteller Cassella-med. Das Ausmaß des Missbrauchs sei zwar nicht bekannt, eine Unterstellung unter die Verschreibungspflicht könne einem weiteren Missbrauch aber entgegenwirken.

Ein weiterer Grund für das Stufenplanverfahren sind mögliche schwere Nebenwirkungen: Chinin könne unter anderem zu schweren Blutbildveränderungen wie Thrombozytopenien führen, heißt es in dem Schreiben. Wegen damit in Verbindung gebrachter Todesfälle sei Chininsulfat seit einigen Jahren in Australien und Neuseeland nicht mehr zugelassen. Die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA habe indes vor der Off-label-Anwendung von Chinin gewarnt und eine Risiko-Management-Strategie mit Informationsbriefen an Ärzte und Patienten durchgeführt. 

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