Aus den Ländern

Honorar für vertiefende Beratung

Bei Asthma- und COPD-Patienten der DAK-Gesundheit in Baden-Württemberg

STUTTGART (cae) | Im Dezember 2013 haben der Landesapothekerverband Baden-Württemberg und die DAK-Gesundheit, Vertragsgebiet Baden-Württemberg, eine Vereinbarung zur Nachschulung und vertiefenden Beratung für Asthma- und COPD-Patienten auf der Basis der Nationalen Versorgungsleitlinie geschlossen, die Anfang dieses Jahres wirksam geworden ist. Diese Vereinbarung wird von AstraZeneca unterstützt.

Die Teilnahme ist für Apotheken und Patienten gleichermaßen freiwillig und erfolgt schriftlich. Für Apotheken ist eine absolvierte Schulung Voraussetzung für die Teilnahme. Der LAV wird in Zusammenarbeit mit AstraZeneca weitere Schulungen anbieten. Versicherte der DAK-Gesundheit können teilnehmen, wenn sie mit Symbicort® therapiert werden und im Asthmakontrolltest (ACT) weniger als 20 Punkte oder – im Fall von definierten Komplikationen – weniger als 24 Punkte erreicht haben.

In Baden-Württemberg sind rund 55.000 Personen mit den Diagnosen Asthma und COPD bei der DAK-Gesundheit versichert. Für die vertiefende Beratung kommen insbesondere Patienten mit einer unzureichenden Symptomkontrolle in Betracht. Sie werden einerseits in der Apotheke über das Rezept erkannt und auf das Programm angesprochen, andererseits von der DAK-Gesundheit informiert.

Die teilnehmenden Apotheker führen im Rahmen des Beratungskonzeptes Asthma.aktiv® einen ACT durch, kontrollieren den Umgang mit dem Turbohaler Symbicort® und schulen bei Bedarf vertiefend nach. Ist der Patient im Besitz eines Peak-Flow-Meters, so wird auch hier der Umgang mit dem Gerät kontrolliert und bei Bedarf nachgeschult. Weiterhin macht die Apotheke die Patienten auf das Disease Management Program der DAK-Gesundheit aufmerksam und dokumentiert ihre Leistungen auf einem einseitigen Vordruck im Ankreuzverfahren. Die DAK-Gesundheit evaluiert die Dokumentation.

Die teilnehmende Apotheke erhält für ihre Leistungen zusätzlich ein Honorar von 12 Euro netto pro Patient und pro Quartal. Das Honorar wird mit einer Sonder-PZN direkt auf dem Rezept abgerechnet.

Diese Vereinbarung zwischen LAV und DAK-Gesundheit ist zunächst bis Ende 2014 begrenzt. 

Quelle: LAV Baden-Württemberg

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