DAZ aktuell

Arzneimittel zur Raucherentwöhnung bleiben Privatsache

Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage der Linksfraktion

BERLIN (ks) | Das geltende Recht schließt Arzneimittel zur Raucherentwöhnung explizit aus der Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen aus (§ 35 Abs. 1 Satz 8 SGB V). Doch bekanntlich macht Rauchen nicht nur süchtig – es ist auch Risikofaktor für viele Erkrankungen. Zugleich zeigen mehrere Studien, dass Arzneimittel zur Raucherentwöhnung helfen können, diese Sucht zu überwinden. Daher ist für die Linksfraktion im Bundestag der Erstattungsausschluss wenig nachvollziehbar und sie hakte in einer Kleinen Anfrage nach, wie die Bundesregierung den vor zehn Jahren erfolgten Ausschluss mittlerweile einschätze. Mit den Antworten ist sie keinesfalls zufrieden.

56 Fragen rund ums Rauchen und die Nicotinersatztherapie stellte die Linksfraktion – die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Ingrid Fischbach (CDU) hat ihr jetzt geantwortet. Dabei konstatiert sie schon in der Vorbemerkung: „Rauchen ist und bleibt das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko.“ Ein Schwerpunkt in der Gesundheitspolitik sei deshalb, schon den Einstieg zu verhindern.

Obwohl die Tabakabhängigkeit nach den Diagnosekriterien der ICD-10 als Krankheit gilt, hält die Regierung es für gerechtfertigt, Medikamente zur Entwöhnung von der Versorgung auszuschließen. Da es sich um Arzneimittel handele, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt sei, sei jeder Verbraucher für deren Finanzierung selbst verantwortlich, schreibt Fischbach. Dass andere Maßnahmen zur Tabakentwöhnung – etwa die ärztliche Beratung oder spezifische Ausstiegsprogramme – von der GKV finanziert werden, ist für sie offenbar kein Widerspruch. Fischbach verweist darauf, dass die Tagestherapiekosten für entsprechende Medikamente in einem Bereich lägen, den Versicherte auch wegen der eingesparten Kosten für Zigaretten selbst finanzieren könnten. Sie räumt ein, dass die Wirksamkeit aller nicotinsubstituierender Verfahren „auf der Basis einer großen Zahl methodisch guter Studien hinreichend belegt“ sei. Auch sei die arzneimittelgestützte Tabakentwöhnung Studien zufolge „kosteneffektiv“. Immerhin werden die Kosten für die Behandlung tabakbedingter Erkrankungen auf jährlich rund 7,5 Mrd. Euro geschätzt. Gesamtwirtschaftlich gesehen summieren sie sich sogar auf 21 Mrd. Euro. Doch Fischbach schreibt auch: Eine Kostenübernahme für die Arzneimittel würde erst einmal zu Mehrausgaben der Kassen führen. Kurzum: Angesichts der bestehenden Gesetzeslage sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kassen.

Für Frank Tempel, den drogenpolitischen Sprecher der Linksfraktion, ist die Antwort der Bundesregierung schlicht „zynisch“. Obwohl der Regierung der aktuelle Wissensstand bekannt sei, spiele dieser für ihre Argumentation und ihr Handeln offenbar keine Rolle. Es gebe zudem keinen Grund, Suchterkrankungen anders zu behandeln als andere Krankheiten. „Es käme ja auch niemand auf die Idee, eine Therapie gegen Diabetes oder Gefäßerkrankungen nicht zu bezahlen, weil das Verhalten des Einzelnen mit zu ihrer Entstehung beigetragen hat“, so der Bundestagsabgeordnete. Er ist überzeugt: „Den Betroffenen wirksame Therapien vorzuenthalten, ist nichts anderes als die Rationierung von sinnvollen Gesundheitsleistungen und gehört abgeschafft.“ 

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