DAZ aktuell

Anklage gegen Bellartz erhoben

Staatsanwalt hat nächsten Schritt in Datenklau-Affäre eingeleitet

BERLIN (lk) | Die Staatsanwaltschaft Berlin hat wegen des „Datenklaus“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anklage wegen Ausspähens von Daten und Vergehens nach dem Bundesdatenschutzgesetz vor dem Landgericht Berlin „gegen den 40-jährigen Christoph H. und den 44-jährigen Thomas B.“ erhoben. Das wurde jetzt offiziell mitgeteilt.

Den beiden Angeschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2009 bis 2012 gemeinschaftlich handelnd, sich in insgesamt 40 Fällen unbefugt Zugang zu vertraulichen Daten aus dem BMG verschafft und diese für eigene wirtschaftliche Zwecke verwendet zu haben.

Der Systemadministrator H., ein Angestellter eines im Auftrag des BMG tätigen IT-Unternehmens, und der ehemalige ABDA-Sprecher Thomas Bellartz sollen sich im Jahr 2006 über das Internet kennengelernt haben. Der Anklage zufolge sind sie in der Folgezeit übereingekommen, zusammenzuarbeiten und vertrauliche Daten aus dem Bereich des Apotheken- und Arzneimittelwesens im BMG auszuspähen und wirtschaftlich zu verwerten. Dazu soll der Angeschuldigte H., der aufgrund seiner Tätigkeit die technischen Möglichkeiten dazu hatte, absprachegemäß unter missbräuchlicher Verwendung von Zugangsdaten gezielt die vom Angeschuldigten Bellartz bezeichneten E-Mail-Postfächer bestimmter Personen im BMG, vornehmlich aus dem Leitungsbereich und den einschlägigen Fachreferaten, „geknackt“ haben.

Tatplangemäß soll H. die beschafften Informationen aus dem Bereich des Apotheken- und Pharmawesens auf CD gebrannt und gegen Geldzahlungen in Höhe von jeweils ca. 500 Euro bis 700 Euro an Bellartz weitergeleitet haben. Bellartz wollte sich der Anklage zufolge mit den ausgespähten Daten vor allem einen Informationsvorsprung in Bezug auf aktuelle Gesetz- und Verordnungsentwürfe des BMG mit Bezug zur Apothekerschaft verschaffen.

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