Deutscher Apothekertag 2014

(Ein bisschen) mehr Transparenz

Anträge zur berufsständischen Organisation

jb | „Berufsständische Organisation“ lautete die Überschrift des letzten Blockes der Antragsberatung. Hier wurde vor allem der Ruf nach mehr Transparenz laut, was zeitweise zu emotionalen und kontroversen Debatten führte. Zum Einstieg wurden allerdings erst einmal drei Anträge zurückgezogen.

Darunter der Antrag der AK Nordrhein, der forderte, den ABDA-Präsidenten zukünftig auf dem Deutschen Apothekertag durch die Delegierten wählen zu lassen. Die Zeit sei noch nicht reif dazu, so die Begründung. Ebenfalls zurückgezogen wurden zwei Anträge des Hessischen Apothekerverbandes (HAV). Einer davon befasste sich mit dem Haushalt und der Struktur der ABDA und sollte eine Überprüfung der Organe und Gremien hinsichtlich einer effizienteren Entscheidungsfindung und Beschlussfassung initiieren. Beim Zweiten ging es um die Forderung nach mehr Transparenz bei den von den ABDA geförderten Projekten.

Foto: DAZ/Schelbert
Ronald Schreiber, LAK Thüringen, sah sich dem Verdacht ausgesetzt, der ABDA zu misstrauen.

Transparenz nach innen ...

Transparenz war dann auch Gegenstand eines Antrags der LAK Thüringen. Hier ging es um den Umgang mit den auf dem Apothekertag angenommenen sowie den in den Ausschuss verwiesenen Anträgen. Der Antragsteller, der nicht zwangsläufig in den Ausschüssen vertreten sei, solle die Möglichkeit haben zu äußern, ob er mit dem Bearbeitungsstand zufrieden ist, hieß es in der Begründung. Es solle zudem eine Datenbank eingerichtet werden, in der die ABDA-Mitglieder den Bearbeitungsstand der Apothekertagsanträge abrufen können. Es ginge dabei nicht um Misstrauen und Unterstellungen, sondern lediglich um besseren Informationsfluss, wie Thüringens Kammerpräsident Schreiber später in der Diskussion noch betonte. Unterstützt wurde das Ansinnen von einer Delegierten der AK Nordrhein. Häufig habe man in der Vergangenheit den Eindruck gehabt, Anträge seien in der Versenkung verschwunden, von daher sei es zwingend notwendig, die Antragsteller mehr mit einzubeziehen. Vonseiten der ABDA konnte man diese Problematik nicht nachvollziehen. Dies sei bereits geübte Praxis, so der Hauptgeschäftsführer der ABDA, Schmitz. Und auch die Geschäftsführerin für Pharmazie Eckert-Lill, argumentierte in diese Richtung. Vor allem verwies man aber auf den Mehraufwand mit dem die Umsetzung des Antrags verbunden sei. Sachsens Verbandsvorsitzende Koch hielt den mangelnden Informationsfluss eher für ein Problem der Mitgliedsorganisationen, die in ihren Augen im Rahmen der ABDA-Mitgliederversammlung umfassend von der ABDA informiert würden. Nach längerer kontroverser und zwischenzeitlich auch emotionaler Diskussion wurde der Antrag mit einer relativ knappen Mehrheit abgelehnt.

... und nach außen

Angenommen wurde hingegen der Antrag der Kammer Berlin, Stellungnahmen der ABDA auf ihrer Website zu veröffentlichen. Im Gegensatz zu dem zuvor abgelehnten Antrag gehe es hier weniger um die Transparenz gegenüber den Mitgliedern sondern vor allem um die Außendarstellung, wie der Berliner Kammerpräsident explizit betonte. Er verwies dabei auf andere Verbände wie die KBV oder die Anwälte, wo Vergleichbares praktiziert werde. Allerdings erfolgte die Annahme erst nach einer Änderung des ursprünglichen Wortlauts. Der hatte vorgesehen, neben abschließenden Stellungnahmen auch alle Beschlüsse öffentlich zu machen. Obwohl dies von Anfang an mit der Einschränkung versehen war „soweit die Veröffentlichung die berufspolitischen Ziele nicht beeinträchtigt“, war unter anderem vom Präsidenten der Hamburger Apothekerkammer Siemsen die Befürchtung geäußert worden, dass politische Arbeit unmöglich werde, wenn alle Beschlüsse bekannt gegeben werden müssten.

Keine Werbung für ein schlechtes Produkt

Ebenfalls ein positives und ein negatives Votum gab es für den Wunsch nach weiteren Kampagnen. So wurde der Antrag der Apothekerkammer Berlin, der sich dafür aussprach, eine Imagekampagne der ABDA zu befürworten, die die Vielfalt der pharmazeutischen Disziplinen vermitteln soll, angenommen. In diesem Zusammenhang wies ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold darauf hin, dass entsprechende Motive in der zweiten Welle der laufenden Imagekampagne geplant seien.

Weitaus kontroverser diskutiert wurde der Antrag der Apothekerkammern Nordrhein und Thüringen sowie des thüringischen Apothekerverbandes, der eine bundesweite Kampagne zur Nachwuchsgewinnung forderte. Und zwar nicht, wie letztes Jahr bereits beschlossen, aber bisher nicht umgesetzt, nur zur Gewinnung des Apothekernachwuchses sondern aller in der Apotheke tätigen Berufsgruppen. Als Gegenargumente wurden vor allem, unter anderem von Mitgliedern des Haushaltsausschusses, die Kosten einer weiteren Kampagne herangeführt. Andere hatten Probleme damit, dass sich die gewünschte Kampagne nicht auf den akademischen Nachwuchs beschränken soll, denn nur der falle in die Zuständigkeit der Kammern. Aber selbst für den Apothekernachwuchs sei eine solche Kampagne sinnlos, solange die Zahl der Studienplätze nicht erhöht werde. Unumstritten war, dass dringend Nachwuchs gewonnen werden müsse, um die zukünftigen Aufgaben zu bewältigen. Aber Werbung für ein schlechtes Produkt zu machen, sei verschwendetes Geld, so der Präsident der Hamburger Kammer Siemsen. Daher müsse zuerst am Produkt, also an den Gehältern bzw. an den Rahmenbedingungen, diese zahlen zu können, nachgebessert werden, sonst werde man auch mit Werbung keinen Nachwuchs gewinnen. Und das gelte sowohl für angestellte Apotheker als auch für PKA und PTA. Der Antrag wurde letztendlich mit großer Mehrheit abgelehnt.

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