Deutscher Apothekertag 2014

Anträge des Deutschen Apothekertages 2014: 2. Sicherstellung der Arzneimittelversorgung

AK Sachsen-Anhalt

Sicherstellung der Arzneimittelversorgung

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Bundesregierung auf, auf nationaler Ebene und innerhalb der Europäischen Union durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass in Deutschland zugelassene Arzneimittel kontinuierlich in einem Umfang zur Verfügung stehen, der die Versorgung jedes einzelnen Patienten mit den für ihn erforderlichen Medikamenten garantiert.

Begründung

Die Zahl der Arzneimittel, die über einen kürzeren oder längeren Zeitraum in Deutschland nicht erhältlich sind, hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Solche Lieferengpässe betrafen zunächst Arzneimittel für die hochspezialisierte Versorgung insbesondere im stationären Bereich (z.B. Zytostatika) und führten nicht selten zum notwendigen Abweichen von der optimalen Therapie. Inzwischen sind die Engpässe auch im ambulanten Bereich zu registrieren. Betroffen sind abwechselnd z.B. Antibiotika, Antihypertonika, Schilddrüsenhormone und Impfstoffe.

Mit erhöhtem personellen sowie finanziellen Einsatz (insbesondere durch erhöhte Lagerhaltung) sind die Apotheker bemüht, kurzzeitige Lieferprobleme so zu überbrücken, dass Versorgungslücken beim Patienten vermieden werden. Das beseitigt jedoch nicht die Ursachen und hat keinen nachhaltigen Effekt.

Das freiwillige Meldesystem von Lieferengpässen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist ein wichtiges Informationsmedium, widerspiegelt weder die reale Situation noch kann es zu einer Verbesserung beitragen.

Lieferengpässe haben eine Reihe von Ursachen. Die Ausschreibung von Rabattverträgen durch Krankenkassen und der damit verbundene Wechsel der Rabattvertragspartner führt in Deutschland regelmäßig zu temporären Lieferproblemen mit der Folge, dass Patienten mit verschiedenen, wirkstoffgleichen Arzneimitteln versorgt werden. Das bewirkt eine Verunsicherung der Patienten und sinkende Adhärenz. Deshalb ist zu fordern, dass Krankenkassen Rabattverträge nicht als Exklusivverträge mit einem Anbieter abschließen, sondern mindestens zwei Vertragspartner berücksichtigen. Um die Liefertreue zu gewährleisten, müssen diese Vertragspartner verschiedene Vorlieferanten haben.

Pharmazeutische Unternehmen agieren global und reagieren auf Weltmarktentwicklungen. Durch zunehmenden Kostendruck und weitere Faktoren sind eine verstärkte Verlagerung und Konzentration der Wirkstoffproduktion in Gebiete außerhalb Europas zu konstatieren. Bedarfsentwicklungen auf dem Weltmarkt, Produktions-, Qualitäts- oder Transportprobleme führen unweigerlich zu Versorgungsengpässen in Deutschland und Europa. Dieser Entwicklung muss durch ein Maßnahmenpaket entgegengewirkt werden. Pharmazeutischen Unternehmen müssen solche Rahmenbedingungen eingeräumt werden, die eine Wirkstoffproduktion im europäischen Raum ermöglichen und die Abhängigkeit vom Weltmarkt reduzieren.

Trotz angestrebter preisgünstiger Arzneimittelversorgung muss der Versorgungssicherheit höchste Priorität eingeräumt werden.

Antrag angenommen

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AK Niedersachsen

Sicherstellung des gesetzlichen Versorgungsauftrags

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber und die Bundesregierung auf, Konsequenzen aus den zunehmend und anhaltend auftretenden Lieferengpässen bei lebensnotwendigen Arzneimitteln, insbesondere Zytostatika und Antibiotika, zu ziehen und ein Maßnahmenpaket zu entwickeln, um dem Entstehen von Lieferengpässen vorzubeugen und bei entstandenen Lieferengpässen Auswege zu finden, damit für die Patienten kein Versorgungsnotstand entsteht.

Begründung

Bekannt ist auch auf der politischen Ebene, dass die seit Monaten immer häufiger auftretenden Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen lebensnotwendigen Arzneimitteln, insbesondere Zytostatika und Antibiotika, ein ernstzunehmendes Problem sind, das Maßnahmen erfordert. So ist immerhin nach Gesprächen des Bundesministeriums für Gesundheit mit Vertretern der pharmazeutischen Unternehmer und des Großhandels sowie Ärzten und Apothekern als erste Maßnahme ein datenbankgestütztes Register auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelt worden. Dieses soll die Kommunikation zwischen den beteiligten Kreisen verbessern und die erforderliche Transparenz bei Lieferengpässe erhöhen. Die rechtzeitige Information über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln soll Ärzten und Apothekern helfen, Therapiealternativen zu entwickeln.

Allerdings ist die Meldung von Lieferengpässen für die pharmazeutischen Unternehmer zunächst nur freiwillig. Mehr Effizienz verspricht auf jeden Fall eine Verpflichtung für die pharmazeutischen Unternehmen, Lieferengpässe zu melden. Es werden mehr Maßnahmen erforderlich sein, um aus Lieferengpässen keine Versorgungsengpässe entstehen zu lassen. So kämen als weitere mögliche Maßnahmen auch verpflichtende Vorgaben für die Vorratshaltung definierter lebensnotwendiger Arzneimittel für pharmazeutische Unternehmer und für die Schaffung von Produktionsalternativen in Europa in Betracht.

Da die Lieferengpässe kein nur national zu bewältigendes Problem sind, ist auch die Bundesregierung gefordert, die Thematik auf die europäische Ebene zu bringen und mit den Mitgliedstaaten gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.

Antrag angenommen

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LAK Baden-Württemberg

LAV Baden-Württemberg e.V.

Lieferausfälle lebenswichtiger Arzneimittel wirksam bekämpfen

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Bundesregierung auf, Ausmaß und Ursachen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln systematisch zu analysieren und daraus konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Lieferausfällen, insbesondere von lebenswichtigen Arzneimitteln, z.B. Antibiotika, Antimykotika, Zytostatika oder Blutprodukten abzuleiten. Eine solide Wissensbasis ist notwendig, um Lösungsansätze erarbeiten zu können.

Begründung

Zunehmend sind Lieferausfälle von Arzneimitteln zu beklagen, die die Arzneimittelversorgung durch Apotheken beeinträchtigen. Leidtragende sind die Patienten, die häufig über einen längeren Zeitraum auf ihre Medikation verzichten bzw. mit weniger geeigneten Ausweichpräparaten behandelt werden müssen. Dies kann fatale Folgen für die Gesundheit der Patienten haben.

Die Ursachen für Lieferausfälle sind vielfältig. Insbesondere halten wir es für problematisch, dass sich inzwischen die Herstellung von generischen Wirkstoffen auf nur noch sehr wenige Länder, zum Großteil außerhalb der EU, konzentriert. Diese Abhängigkeit vom außereuropäischen Ausland halten wir für bedenklich.

Auch die zunehmende Spezialisierung sowie die Konzentration bei der Herstellung von Arzneimitteln auf immer weniger (Lohn-)Hersteller verschärft das Problem. Beim Ausfall eines Anbieters stehen immer weniger Alternativanbieter zur Verfügung. Besonders auffällig ist dies bei der aufwendigen Produktion von Impfstoffen.

Der Apothekerschaft ist sehr wohl bewusst, dass bei der Herstellung von Arzneimitteln sehr hohe Sicherheitsstandards gelten müssen, womit allerdings auch die Wahrscheinlichkeit von Lieferausfällen steigt, zum Beispiel wenn aus Sicherheitsgründen eine ganze Charge eines Medikamentes zurückgerufen werden muss.

Abseits dieser unvermeidlichen Probleme muss aber dringend diskutiert werden, inwieweit das derzeitige Vorgehen der gesetzlichen Krankenversicherung solche Engpässe in der Arzneimittelversorgung noch weiter verstärkt. In diesem Zusammenhang ist es beispielsweise völlig unverständlich, dass der enorme Preisdruck, dem sich Arzneimittelhersteller sowohl im Krankenhausmarkt als auch im Rahmen von Rabattverträgen ausgesetzt sehen, politisch vollkommen ignoriert wird.

Insbesondere führt die Praxis der Krankenkassen, sich bei der Versorgung ihrer Patienten auf nur einen Hersteller zu verlassen, häufig zu großen Problemen.

Die Sicherstellung der Verfügbarkeit von in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln ist nicht nur ein Anliegen der Apothekerschaft. Sie liegt vor allen Dingen im Interesse aller Patientinnen und Patienten.

Antrag angenommen

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LAK Thüringen

Lieferengpässe von Arzneimitteln

Antrag

Die Delegierten des Deutschen Apothekertages fordern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, eine rechtliche Grundlage für die verbindliche Meldung von Lieferengpässen von Humanarzneimitteln durch den Hersteller zu schaffen. Bis zur Schaffung dieser verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sprechen sich die Delegierten des Deutschen Apothekertages dafür aus, unter Einbindung von Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und ABDATA ein eigenes elektronisches Verzeichnis einzurichten, in welches die Apotheken auftretende Lieferengpässe eintragen können, um die Versorgungssituation unabhängig von Herstellerangaben zentral erfassen und dokumentieren zu können.

Begründung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet eine Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen für Humanarzneimittel in Deutschland auf der Basis freiwilliger Informationen der Zulassungsinhaber an. Dabei definiert das BfArM einen Lieferengpass als eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann.

Derartige Lieferengpässe sind inzwischen Alltag in öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken. Allerdings fehlt eine vollständige zentrale Erfassung der Lieferengpässe, da die Angaben beim BfArM allein auf freiwilligen Aussagen der Hersteller beruhen. Zwar weist das BfArM immer wieder darauf hin, dass die Angaben freiwillig erfolgen, dennoch entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass die fehlende Lieferfähigkeit ein überschaubares Problem ist, was faktisch nicht der Fall ist. So tauchen evidente Lieferengpässe bei Impfstoffen oder Antidoten in diesen Listen nicht auf.

Die Folgen von Lieferengpässen liegen auf der Hand. Beispielhaft sei auf eine Meldung der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft vom 5. Mai 2014 verwiesen. Danach gingen seit Mitte Oktober 2013 beim Zulassungsinhaber vermehrt Meldungen von Fehlanwendungen zu Tetravac® ein, bei denen Tetravac® anstelle von Repevax® an Erwachsene oder Kinder über fünf Jahre verabreicht worden ist. Als Ursache wurde u.a. angegeben, dass die Boosterimpfstoffe (Repevax® und Boostrix®) nicht zur Verfügung standen.

Das durch die Bundesapothekerkammer einzurichtende Verzeichnis muss die Möglichkeit bieten, auftretende Lieferengpässe mithilfe der Pharmazentralnummer (PZN) schnell und unkompliziert apothekenspezifisch zu erfassen. Der interne Bereich der ABDA bietet sich als Plattform an, durch Pflichtangaben zur meldenden Apotheke und eine Bestätigungsmail zur Freischaltung der aufgenommenen Daten lässt sich die Richtigkeit der Daten sicherstellen.

Antrag an Ausschuss verwiesen

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AK Berlin

AV Nordrhein e.V. (Leitantrag)

Sicherstellung der Versorgung mit Impfstoffen

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass den Apotheken für die nach der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen in ausreichender Zahl Impfdosen zur Versorgung der Versicherten zur Verfügung stehen, wenn sie von den Ärzten verordnet werden. Die nationale Versorgung mit lebenswichtigen Impfstoffen ist sicherzustellen.

Begründung

Aufgrund der zunehmenden Ausschreibungen und des Abschlusses von Rabattverträgen im Bereich der Impfstoffe kommt es immer mehr zu einer Konzentration des Marktes. Da in der Regel bei den Ausschreibungen nur ein Gewinner zum Zug kommt, kann es bei einem Ausfall dieses Anbieters zu Versorgungsengpässen bei den Impfstoffen kommen, weil andere Anbieter nicht in der Lage sind, kurzfristig in ausreichendem Maß Impfdosen zur Verfügung zu stellen.

Auch wegen der Konzentration der Impfstoffherstellung auf nur noch zwei bis drei relevante Hersteller weltweit kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung. Gleichzeitig entsteht bzw. besteht bereits ein Kumulationsrisiko, wenn in der Produktion Probleme auftreten. Es ist zu prüfen, ob neben der Schaffung einer nationalen Reserve nicht ggf. sogar das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder andere Institutionen Impfstoffe herstellen können.

Antrag angenommen

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AV Nordrhein e. V.

Sicherstellung der Versorgung mit Impfstoffen

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass den Apotheken für die nach der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen in ausreichender Zahl Impfdosen zur Versorgung der Versicherten zur Verfügung stehen, wenn sie von den Ärzten verordnet werden.

Begründung

Aufgrund der zunehmenden Ausschreibungen und des Abschlusses von Rabattverträgen im Bereich der Impfstoffe kommt es immer mehr zu einer Konzentration des Marktes. Da in der Regel bei den Ausschreibungen nur ein Gewinner zum Zug kommt, kann es bei einem Ausfall dieses Anbieters zu Versorgungsengpässen bei den Impfstoffen kommen, weil andere Anbieter nicht in der Lage sind, kurzfristig in ausreichendem Maß Impfdosen zur Verfügung zu stellen.

siehe Leitantrag

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AK Berlin

Impfstoffversorgung

Antrag

Die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die nationale Versorgung mit lebenswichtigen Impfstoffen sicherzustellen.

Begründung

Durch die Konzentration der Impfstoffherstellung auf nur noch zwei bis drei relevante Hersteller weltweit kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung. Gleichzeitig entsteht bzw. besteht bereits ein Kumulationsrisiko, wenn in der Produktion Probleme auftreten. Es ist zu prüfen, ob neben der Schaffung einer nationalen Reserve nicht ggf. sogar das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder andere Institutionen Impfstoffe herstellen können.

siehe Leitantrag

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AK Berlin

Staatliche Antibiotika-Forschung

Antrag

Die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die Erforschung neuartiger Antibiotika als staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge zu erkennen und wirtschaftlich zu fördern. Gleichzeitig muss eine strenge Indikationsstellung für neuartige Substanzen sichergestellt werden, um frühzeitige Resistenzentwicklungen zu vermeiden.

Begründung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt eine bedrohliche Resistenzsituation der bestehenden Antibiotika fest und warnt, dass die Menschheit in naher Zukunft Bakterien wieder schutzlos ausgeliefert sein wird. Gleichzeitig scheint es für Pharmaunternehmen wirtschaftlich uninteressant zu sein, die Forschung auf diesem Gebiet zu intensivieren. Einer dringenden Nachfrage auch nach lebensrettenden Arzneimitteln steht kein Angebot gegenüber. Demzufolge ist ein Marktversagen festzustellen, das eine staatliche Intervention rechtfertigt.


Antrag angenommen

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Hessischer AV e.V.

Sicherstellung der pharmazeutischen Versorgung auf dem Land

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Bundesregierung auf, ein Förderprogramm des Bundes und der Länder aufzulegen, um die pharmazeutische Versorgung auf dem Land auch künftig sicherzustellen.

Begründung

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung ist eine elementare Aufgabe der grundgesetzlichen Daseinsvorsorge. In Deutschland wird mit diversen Landarztprogrammen ein Vor-Ort-Netz einer im Prinzip mobilen Institution gefördert, während eine Förderung der flächendeckenden Präsenz einer stationären Institution (Apotheke) unterbleibt.

Antrag abgelehnt

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AK Nordrhein

Sicherstellung der Versorgung von SAPV- und AAPV-Patienten durch Schmerzpumpen

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, darauf hinzuwirken, die Rechtslage dahingehend zu ändern, dass eine Versorgung der Patienten mit Schmerzpumpen flächendeckend durch öffentliche Apotheken gewährleistet werden kann.

Begründung

Die Sicherstellung der Versorgung von Schmerzpatienten und im Besonderen von SAPV-Patienten und AAPV-Patienten zählt zu den besonders herausfordernden Aufgaben. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand durch Schaffung besonderer rechtlicher Rahmenbedingungen Rechnung getragen.

Seit Jahren stellen qualifizierte Apotheken die ambulante Schmerzversorgung durch Befüllung von Schmerzpumpen sicher. Hohe Qualitätsstandards wurden eingehalten. Die Herstellungstätigkeit wurde von qualifiziertem pharmazeutischem Personal verantwortungsvoll vorgenommen. Diese Tätigkeit wurde von den zuständigen Behörden überwacht. Zu herstellungsbedingten Zwischenfällen ist es nicht gekommen.

Nur durch eine Modifizierung der aktuellen Rechtslage kann erreicht werden, dass die seit Jahren gut funktionierende qualitätsorientierte, flächendeckende und patientennahe Versorgung mit Schmerzpumpen durch Apotheken wieder gewährleistet ist.

Obwohl den zuständigen Landesbehörden und der Politik die sich aus der Gesetzlage für die Patientenversorgung ergebenden Probleme bekannt sein sollten, gibt es keine Hinweise für eine vertiefte Beschäftigung mit dieser Thematik und für den Willen zur Lösung im konstruktiven Dialog.

Antrag zurückgezogen

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AK Nordrhein

Sicherstellung der Arzneimitteltherapiesicherheit für Sondenpatienten auch im Hinblick auf die Einhaltung von Rabattverträgen

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, beim Abschluss der Rabattverträge auch die galenischen Voraussetzungen der Arzneimittel unbedingt mit zu berücksichtigen. Dieser Aspekt hat vielfach Bedeutung zur Sicherstellung der patientenindividuellen Versorgung bei verordneter Teilung der Darreichung, insbesondere bei der Gabe über Sonden.

Begründung

Durch den rabattvertragsbedingten Austausch von Arzneimitteln kommt es insbesondere bei der Versorgung von Sondenpatienten wegen nur unzureichender oder mangelnder Information zur Sondengängigkeit seitens der Hersteller immer wieder zu Problemen bei der sondengerechten Aufbereitung der Präparate. Ein operativer Eingriff bei Verstopfung der Sonde ist im Einzelfall nicht auszuschließen.

Die einschlägigen sowohl Ärzten als auch Apothekern zugänglichen Informationsquellen werden aus den Fachinformationen oder durch Nachfragen bei Herstellern gespeist. Es handelt sich jedoch um freiwillige Angaben der Hersteller. Solange für die Hersteller keine gesetzliche Verpflichtung zum Ausweis der Sondengängigkeit besteht, ist diese Datenlage nicht ausreichend. Beim Abschluss von Rabattverträgen ist es für die Versorgung der Sondenpatienten nötig, nicht nur die Wirkstoffe zu berücksichtigen, sondern es müssen auch galenische Besonderheiten aufgenommen werden, um eine kontinuierliche und sichere Arzneimittelapplikation über Sonden zu ermöglichen. Nach einer Umfrage im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung der Hansestadt Bremen (2004) haben knapp acht Prozent der stationär in Pflegeeinrichtungen versorgten Menschen eine Sonde. Nach Angaben des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen (2014) wurden im Jahr 2011 723.000 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen versorgt, sodass es sich bei der Sondenversorgung nicht um eine Einzelfallproblematik handelt, sondern bundesweit gerechnet ca. 60.000 Patienten betroffen sind.

Antrag abgelehnt

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AV Nordrhein e. V.

Versorgung mit Hilfsmitteln im Notdienst und von Hilfsmitteln, die zur direkten Anwendung eines Arzneimittels benötigt werden

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass Hilfsmittel unabhängig von der Präqualifizierung oder Beitritten zu Hilfsmittellieferungsverträgen bei der Versorgung im Notdienst, im Rahmen der Palliativversorgung oder, sofern sie bei der direkten Anwendung eines Arzneimittels benötigt werden, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben werden dürfen.

Begründung

Für die Versorgung mit Hilfsmitteln ist grundsätzlich das Vorliegen einer Präqualifizierung und ein ausdrücklicher Beitritt zu einem Hilfsmittellieferungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse erforderlich.

Es kommt aber häufig vor, dass Versicherte der GKV im Rahmen des Notdienstes oder am Wochenende mit Hilfsmitteln versorgt werden müssen und der Apotheke eine solche Versorgung nicht möglich ist, weil sie einem Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse nicht beigetreten ist oder andere formale Hürden, wie z.B. Genehmigungspflichten oder die Pflicht zur Präqualifizierung, bestehen. In diesen Fällen darf es aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht sein, dass den Apotheken wegen mangelnder Vertragsbeziehungen zu den Krankenkassen Retaxationen drohen, wenn sie im Notdienst die Versicherten versorgen (müssen). Gleiches gilt für die Palliativ-Versorgung, wenn z.B. Applikationshilfen/Flowtexmasken von den Apotheken mangels Vertragsbeziehung nicht abgegeben werden dürfen, der Versicherte aber versorgt werden muss.

Zudem kann es nicht im Sinne des Patienten und der Arzneimitteltherapie sein, wenn erst eine Genehmigung für das Hilfsmittel eingeholt werden muss, welches die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erst ermöglicht. Insulin kann ohne Spritzen bzw. Pennadeln nicht appliziert werden oder bestimmte Lösungen – unter anderem auch zur Krebstherapie – können ohne Infusionsbesteck nicht verabreicht werden.

Die Apotheke kann und muss die Medikamente sofort oder innerhalb weniger Stunden liefern, aber Tatsache ist, dass die Genehmigung für die Applikationssysteme manchmal vier Wochen auf sich warten lässt.

Antrag abgelehnt

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AK Berlin

Wissenschaftliche Evaluation der Qualität der Arzneimittelversorgung

Antrag

Die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, eindeutige Regelungen zur Sicherstellung einer wissenschaftlichen Evaluation der Qualität der Arzneimittelversorgung zu treffen und dabei insbesondere die Expertise der Apothekerschaft zu nutzen. Die wissenschaftliche Evaluation der Qualität der Arzneimittelversorgung ist Daseinsvorsorge und darf nicht primär wirtschaftlichen Interessen dienen bzw. durch Institute mit eigenen wirtschaftlichen Interessen singulär durchgeführt werden. Sie darf nicht zum Spielball von Datenschützern werden.

Begründung

Die Apothekerschaft verfügt mit dem Deutschen Arzneiprüfinstitut e. V. (DAPI) über eine nach ihrer Satzung der wissenschaftlichen Erforschung des Arzneimittelgebrauches verpflichtete Institution. Datenschutzbestimmungen, die von verschiedenen Landesdatenschutzbehörden unterschiedlich interpretiert werden, verhindern derzeit die Generierung der für die wissenschaftliche Bewertung der Qualität der Arzneimittelversorgung erforderlichen Daten.

Antrag angenommen

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Geschäftsführender ABDA-Vorstand

Einheitliches Entlassrezept

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, ein einheitliches Entlassrezept aus dem Krankenhaus einzuführen, um für die Patienten einen nahtlosen Übergang in die ambulante Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Begründung

Arzneimittelverordnungen über sogenannte Muster 16 Rezepte befinden sich bislang in der Hoheit der niedergelassenen Ärzte. In der täglichen Praxis leiden viele Patienten darunter, dass sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus zunächst zum niedergelassenen Arzt gehen müssen, um sich auf der Grundlage des mitgegebenen Krankenhausarztbriefes eine Verordnung ausstellen zu lassen. Dies bereitet in der Regel ab Freitagmittag Probleme.

Diese Probleme sind sowohl vom Sachverständigenrat erkannt als auch im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung als lösungsbedürftig beschrieben worden. Der Königsweg einer Lösung im Sinne der Patienten wäre ein einheitliches, standardisiertes Entlassrezept auf Wirkstoffbasis für GKV-Versicherte, PKV-Versicherte und Selbstzahler, ausgestellt von im Krankenhaus tätigen Ärzten, das analog zum Muster 16 Rezept genutzt und in der niedergelassenen Apotheke eingelöst werden kann. Die Patienten haben dadurch direkt bei der Krankenhausentlassung eine Arzneimittelverordnung für die niedergelassenen Apotheken. Diese wiederum bieten durch die organisierten Nacht- und Notdienste flächendeckend eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung an sieben Tagen die Woche.

Die Krankenkassen können durch das maschinenlesbare Rezept über die Apothekenrechenzentren sehr effizient die Medikation erfassen lassen, nachvollziehen und kostengünstig abrechnen. Die Entwicklung der Verordnungen kann flächendeckend beobachtet und analysiert werden. Die gesetzliche Vorgabe der Verordnung der kleinstmöglichen Packungsgröße für Krankenhausärzte würde den niedergelassenen Ärzten die schnelle Möglichkeit der Umstellung auf Standarddauertherapien ermöglichen. Die Krankenhäuser wären von der Verpflichtung der Mitgabe von Medikamenten sowie von damit im Zusammenhang stehenden Kosten entlastet, die sie derzeit nicht erstattet bekommen.

Zusammengefasst: Ein einheitliches Entlassrezept für Arzneimittelverordnungen von Krankenhausärzten erleichtert den Patienten den nahtlosen Übergang nach Hause, sorgt für Versorgungssicherheit rund um die Uhr, schafft für Kassen Nachvollziehbarkeit und Transparenz, entlastet die Krankenhausbudgets und bietet durch die Vorgabe kleiner Packungsgrößen den niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit einer zeitnahen Umstellung auf wirtschaftliche Verordnungen. Um die Akzeptanz der niedergelassenen Ärzte für diesen Weg sicherzustellen, ist es zwingend erforderlich, dass die nicht von ihnen verordneten Arzneimittel nicht ihrem Arzneimittelbudget zugerechnet werden.

Antrag angenommen

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