Foto: DAZ/Sket

Das Wirtschaftlichkeitsgebot

Retaxation einer „unwirtschaftlichen Abgabe“

DAP | Das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot in den Paragrafen 12 und 70 des SGB V ist die Grundlage der Arzneimittelversorgung durch die Apotheken. Die Details zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit werden in den Versorgungsverträgen der Apotheken vereinbart.

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