Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Stellungnahmeverfahren

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 4. September 2014 (BAnz AT 04.09.2014, B2) ist eine „Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 12. August 2014 abgedruckt.**

Folgende Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie werden eingeleitet:

Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage IX

  • Festbetragsgruppenbildung
  • Gentamicin, Gruppe 1, in Stufe 1 (Eingruppierung einer neuen Darreichungsform „Infusionslösung“)
  • Protonenpumpenhemmer, Gruppe 1, in Stufe 2 (Eingruppierung eines neuen Wirkstoffs „Dexlansoprazol“ und einer neuen Darreichungsform „Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung“)
  • Acetylsalicylsäure und Kombinationen von Acetylsalicylsäure mit Antacida bzw. Puffersubstanzen, Gruppe 1, in Stufe 3 (Eingruppierung einer neuen Darreichungsform „überzogene Tabletten“)

** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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