Sonntags von 8 bis 20 Uhr nichts wert?
In allen diesbezüglichen Veröffentlichungen und Rundschreiben wird immer von einer Vergütung des Nacht- und Notdienstes gesprochen. Bei der jeweils ermittelten Vergütung handelt es sich lediglich um den Nachtdienst von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des darauffolgenden Tages. Tagdienste sind von der Regelung ausgenommen. Der Notdienst an Sonn- und Feiertagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an den sich auch noch der Nachtdienst anschließt, ist scheinbar nichts wert. An solchen Tagen müssen teilweise zwei pharmazeutische Kräfte ihren sonst freien Tag in der Apotheke verbringen und das ohne die Anerkennung einer Notdienstvergütung. Da haben unsere Verhandlungsführer meines Erachtens nicht erkannt, dass Familie, Freundeskreis, Erholungsphase uva. mehr wert sind als ein nächtlicher Notdienst, den man je nach Umständen mehr oder weniger ruhig mit einer pharmazeutischen Kraft abdienen kann. Hier gehört ordentlich nachgebessert, damit die Bezeichnung „Nacht- und Notdienstvergütung“ ihre Berechtigung hat.
Ein Dienst von zwölf Stunden an Sonn- und Feiertagen ist auch Notdienst!
Mit freundlichem Gruß