DAZ aktuell

„Exklusivausschreibungen sind eine schlechte Alternative“

DAV-Chef Fritz Becker zur Änderung der Anlage 3 der Hilfstaxe

BERLIN (ks) | Seit Montag gelten neue Abrechnungsregelungen für individuell angefertigte Zytostatika und Schmerzlösungen. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), betonte, dass die kollektivvertragliche Regelung den gesetzlichen Kassen zu einem größeren Einsparpotenzial verhelfe als regionale Selektivverträge. Zudem sichere und stärke die bundesweite Regelung die hochwertige und flächendeckende Versorgung von Krebspatienten und anderen Schwerkranken.

Die neuen Abrechnungsregelungen in der Anlage 3 der Hilfstaxe betreffen die laut DAV rund 300 Apotheken im Land, die Spezialrezepturen wie Zytostatika und Infusionslösungen zur Schmerztherapie herstellen. Diese Apotheken sollen den Kassen nun jährlich ein zusätzliches Einsparvolumen von 55 Millionen Euro (ohne Mehrwertsteuer) generieren: Dazu reichen sie die von den Herstellern erzielten Einkaufsvorteile bei den Ausgangsstoffen an die Kostenträger weiter. Kritik an der Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband kam vom Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA). Der VZA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim sieht hierdurch die flächendeckende Versorgung mit parenteralen Zubereitungen überall im Land „konkret bedroht“.

Noch immer keine ausreichende Honorierung

Becker hingegen hebt darauf ab, dass die Änderung in der Anlage 3 der Hilfstaxe bundesweit gilt: „Alle dafür qualifizierten Apotheken können somit auch alle gesetzlich versicherten Patienten versorgen. Exklusivausschreibungen einzelner Kassen, die aus reinen Kostengründen eine einzelne Apotheke in einem großflächigen Gebiet zum Monopolisten machen, sind eine schlechte Alternative für eine wohnortnahe Versorgung schwerkranker Menschen.“ Becker zufolge werden die tatsächlichen Arbeitsleistungen der Apotheker zwar besser, aber immer noch nicht ausreichend honoriert. „Die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Die Arbeit der Apotheken, die Spezialrezepturen herstellen, muss in Zukunft besser gewürdigt und angemessener vergütet werden.“

Enorme Einsparungen

Zum 1. Juli war bereits eine andere Änderung der Hilfstaxe in Kraft getreten. Danach führt das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) eine zentrale Verwurfsprüfung aller nicht verwendeten Anbrüche von Ausgangsstoffen durch. Laut DAV hat die Hilfstaxe den gesetzlichen Kassen seit 2010 schon mehr als 420 Millionen Euro Ausgaben erspart (Stand: Ende 2013).

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