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Brandenburg: Post für Wahlkämpfer

Apothekerverband Brandenburg zeigt Landtags-Kandidaten Probleme der Apotheken auf

BERLIN (ks) | Anlässlich der Landtagswahlen am 14. September in Brandenburg hat sich nun auch die Vorsitzende des Apothekerverbands Brandenburg, Dr. Andrea Lorenz, an die Anwärter für das neue Landesparlament gewandt. In einem Brief, der per E-Mail an 255 Kandidaten ging, bittet Lorenz nicht um Stellungnahmen zu apothekenrelevanten Themen. Sie möchte den Politikern vielmehr einen Einblick in die Arbeit der Apotheken geben und aufzeigen, wo der Schuh drückt.

Kürzlich hatte schon der Präsident der Apothekerkammer Brandenburg, Jens Dobbert, Briefe an ausgewählte Landespolitiker verschickt (siehe AZ Nr. 36, 2014, S. 8). Nun hat Lorenz sämtliche Kandidaten angeschrieben, deren Parteien jetzt schon einen Sitz im Brandenburger Landtag haben: SPD, CDU, Linke, Grüne und FDP. Vertreter der Alternative für Deutschland (AfD), bekamen demnach keine Post. In ihrem Schreiben betont Lorenz, dass die 576 Apotheken in Brandenburg jeden Tag ihren Beitrag zu einer hochwertigen und sicheren Arzneimittelversorgung leisten. „Die heilberufliche Rolle der Pharmazeutinnen und Pharmazeuten in der öffentlichen Apotheke ist eine qualifizierte Stütze unseres Gesundheitssystems.“ Um diese Rolle aktiv und effektiv ausüben zu können, seien entsprechende Rahmenbedingungen unabdingbar – nicht zuletzt solche, die die wirtschaftliche Stabilität sichern. Lorenz verweist darauf, dass die allgemeinen Betriebskosten einer Apotheke ebenso gestiegen sind wie der Beratungsbedarf der Patienten. Es sei aber nicht vorrangig der Beratungsaufwand zum Medikament höher geworden. Vielmehr führten Rabattverträge zu einem höheren Aufwand, ebenso zu Aufzahlungen.

Als besonderes Problem der Apotheken führt Lorenz die Null-Retaxationen an. Sie erläutert den Politikern, was es hiermit auf sich hat: Krankenkassen verweigern Apotheken die gesamte Bezahlung, obwohl der Patient eigentlich mit einem korrekten Arzneimittel versorgt wurde. Als Grund werden Formfehler oder die Nichteinhaltung von Rabattverträgen genannt. Eine gütliche Einigung, so Lorenz, „lehnen die Vertreter der GKV partout ab und behalten nicht nur das vorgesehene Beratungshonorar des Apothekers, sondern auch den Warenwert des Medikamentes als ‚Strafe‘ ein“.

Kassen erkennen Mehrbelastung und Inkassoleistungen nicht an

Ferner weist Lorenz auf die seit dem 1. Juli 2014 verschärfte Aufzahlungssituation in Apotheken hin. Nach den jüngsten Festbetragsabsenkungen passten einige Hersteller ihren Preis nicht entsprechend an – mit Folgen für den Geldbeutel der betroffenen Patienten. „Obwohl die Apotheker auf diese Preisgestaltung keinen Einfluss haben, sind sie doch gefordert, Aufklärung und Beratung zu diesem Inkasso für die GKV zu leisten.“ Lorenz stellt klar: „Ohne die ausgiebige Beratung und den zusätzlichen Aufwand in den Apotheken wäre der große Erfolg, den sich die Gesetzlichen Krankenkassen zuschreiben – mit Stellschrauben eine Kosteneindämmung im Arzneimittelbereich erreicht zu haben – nicht möglich und umsetzbar gewesen. Die Mehrbelastungen und zusätzlichen Inkassoleistungen in den Apotheken werden von den Kassen in keiner Weise anerkannt und honoriert. Dies ist zukünftig nicht mehr hinnehmbar und akzeptabel.“

Zuletzt verweist Lorenz noch auf das Apothekenhonorar, das regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen und zu dynamisieren sei. Diese Themen betreffen, so Lorenz abschließend, auch die Politik im Land Brandenburg. „Als Flächenland mit regional unterschiedlichen Strukturen ist eine funktionierende, sichere Arzneimittelversorgung auch eine perspektivische Aufgabe.“ Daher bietet sie sich für einen weiteren Gedankenaustausch zu diesen Themen an.

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