DAZ aktuell

Streit um Neuverblisterung

Schlagabtausch zwischen Thüringer Apothekern und Blisterunternehmen

BERLIN (lue) | In Thüringen ist der Streit um das Für und Wider der patientenindividuellen Zweit- bzw. Neuverblisterung in vollem Gange. Ein Positionspapier der Thüringer Apotheker und Ärzte zu diesem Thema hatte den Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) und das Blisterunternehmen 7x4 Pharma dazu veranlasst, jeweils in mehrseitigen Schreiben Gegenposition zu beziehen. Apothekerkammer und -verband antworteten der Kohl-Tochter 7x4 hierauf ebenfalls wortreich.

In ihrem Positionspapier bemängeln die Thüringer Ärzte und Apotheker unter anderem, dass es bei kurzfristigen Therapieänderungen zu einer Zeitverzögerung der angeordneten Therapieumstellung kommen könne – oder zum Verwurf des Blisters. Das sei „aus Gründen der Patientensicherheit bzw. der Wirtschaftlichkeit abzulehnen“. Ferner befürchten Ärzte und Apotheker eine Tendenz zu verblisterungsfähigen Arzneimitteln, obwohl es für Patienten besser geeignete Darreichungsformen wie flüssige Arzneiformen oder Pflaster gibt. In der Heimversorgung könnte es zu einer Verschlechterung der Compliance kommen, da die arzneimittelbezogene Kompetenz der Pflegekräfte durch den Wegfall des Stellens abnehme.

Entscheidende Basis für die optimale Patientenversorgung sei die regelmäßige Kommunikation der Heilberufe untereinander. Auch die Zusammenarbeit im Rahmen des Medikationsmanagements sei eine „vielversprechende Möglichkeit“. Neue Technologien könnten dabei zwar hilfreich sein, sie müssten sich aber daran messen lassen, inwieweit sie im konkreten Fall die Versorgung tatsächlich verbessern. „Eine undifferenzierte, massenhafte industrielle Neuverblisterung von Arzneimitteln kann hingegen keine zusätzlichen Vorteile generieren.“

Verblisterer widersprechen ...

7x4 Pharma teilt die ökonomischen Bedenken nicht. Der komplette Verwurf eines Wochenblisters werde „nur in ganz seltenen Fällen nötig sein“, heißt es in der Replik. Änderungen bei der Verordnung könnten entweder mit dem nächsten Blister oder sofort händisch durch die betreuende Apotheke vorgenommen werden. Auch die befürchtete Tendenz zu verblisterungsfähigen Präparaten kann 7x4 nicht erkennen, da der behandelnde Arzt die Therapie- und Verschreibungshoheit besitze. Und die Annahme, arzneimittelbezogene Kompetenz des Pflegepersonals entstehe durch manuelles Stellen, zeigt dem Unternehmen zufolge „mangelnde Sachkenntnis“. „Dazu wäre wohl eher die Lektüre von Fachinformationen erforderlich, zu der das Personal u.a. aufgrund der Verpflichtung, Arzneimittel zu stellen wenig Zeit hat.“ Ferner kritisiert 7x4, dass Passagen des Positionspapiers „teils auf veraltetem oder nicht vorhandenem Kenntnisstand basieren und mehreren anerkannten wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen der letzten Jahre widersprechen“.

Dass das Medikationsmanagement richtig und wichtig ist, steht für 7x4 ebenso außer Frage wie die besondere Rolle des Apothekers. Aber ohne die patientenindividuelle Verblisterung sei es „nur bedingt/eingeschränkt effizient“. Insbesondere bei der Versorgung multimorbider Chroniker sollte das Medikationsmanagement laut 7x4 Pharma eng mit der Verblisterung verknüpft sein.

Auch der BPAV kann die Position der Heilberufe nicht nachvollziehen und führt eine Reihe von Studien an, die die Vorteile des Verblisterns untermauern sollen. Danach verringere die Verblisterung etwa das Verschreibungsvolumen der Ärzte regelmäßig um über zehn Prozent. Auch die Fehlerquote spreche für die Verblisterung durch Herstellerbetriebe: Sie liege hier bei nur etwa einem Fehler pro eine Million portionierter Arzneimittel. Dagegen sei es ein Fehler pro hundert oder weniger portionierten Arzneien im „unvaliden manuellen Verfahren“.

... und Apotheker erwidern

Die Thüringer Apotheker widersprachen 7x4 Pharma prompt. Die Daten, auf die sich das Unternehmen berufe, seien mindestens fünf Jahre alt und im Positionspapier berücksichtigt worden. 7x4 solle das neue Studienmaterial benennen, um entsprechende Aussagen zu belegen. Dass der Verblisterer bei kurzfristigen Änderungen der Medikation eine händische Korrektur des Blisters „als normale und standardisierte Lösung für eine kurzfristige Therapieanpassung“ darstelle, spreche für sich, heißt es weiter. Was die arzneimittelbezogene Kompetenz der Pflegekräfte betrifft, so entstehe diese nicht nur aus der Lektüre der Fachinformationen, sondern nicht zuletzt auch aus dem praktischen Umgang mit Arzneimitteln. Darüber hinaus sei bisher nicht bekannt, welchen Einfluss die Verblisterung im großen Maßstab außerhalb von Heimen auf die Therapietreue habe. Es sei durchaus denkbar, dass sich die Compliance verschlechtere, etwa wenn ein Patient eine unerwünschte Wirkung nicht mehr einem speziellen Arzneimittel zuordnen kann. „Aus unserer Sicht wären also erst einmal Untersuchungen erforderlich“, so die Thüringer Apotheker.

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